Logo der Kirchengewerkschaft

Guten Tag und herzlich willkommen!

Wir sind die Gewerkschaft der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas.
Als Gewerkschaft vertreten wir unter anderem die

  • wirtschaftlichen Interessen,
  • sozialen Interessen,
  • beruflichen Interessen

unserer Mitglieder. Lernen Sie uns und unsere Arbeit näher kennen. Informieren Sie sich auf diesen Seiten, was die Kirchengewerkschaft ist, was die Kirchengewerkschaft tut, und wer die Personen hinter der Kirchengewerkschaft sind.

 

Unsere aktuellen Themen (mehr unter „Neues und Aktuelles“):

 

Und sonst so?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
liebe Lesende unseres Newsletters,

Sie kennen die Kirchengewerkschaft als Ihre Gewerkschaft oder als Sympathisant für Kirchliches Arbeitsrecht in der Ausgestaltung der Arbeitsvertragsrichtlinien oder des Tarifvertrages.

Sie bekommen durch Ihre Mitgliedschaft eine Rechtsauskunft und einen Rechtsschutz.

Des Weiteren bekommen Sie aber auch bei unseren Vertragspartnern Sonderkonditionen. Es lohnt sich also, Mitglied der Kirchengewerkschaft zu sein.

Der Verband Christlicher Hotels e.V. (VCH-Hotels) hat mit uns, der Kirchengewerkschaft, einen Rahmenvertrag, der beinhaltet, dass Mitglieder, die in einem der Hotels, die Sie unter www.vch.de finden, Übernachtungen buchen, einen Preisnachlass von 10 % auf den Zimmerpreis sowie einen reduzierten Frühstückspreis, z. T. je nach Hotel das gebuchte Frühstück inklusive, erhalten.

Des Weiteren gibt es einen Rahmenvertrag mit einer finanziellen Sonderkondition bei dem BAVC-Bruderhilfe e.V. Hierbei handelt es sich um einen unabhängigen Automobilclub mit überzeugender Leistung und attraktiven Konditionen. Es ist nicht nur das Auto versichert im Rahmen von Mobilschutz, sondern auch Ihr Fahrrad, insbesondere Ihr E-Bike.

Die entsprechenden Konditionen können Sie als Interessierte dem Anhang entnehmen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich beide Angebote genauer ansehen und diese auch gerne nutzen. Beides funktioniert nur im Rahmen einer von der Geschäftsstelle bestätigten Mitgliedschaft der Kirchengewerkschaft.

Also, es lohnt sich mehrfachst Mitglied der Kirchengewerkschaft zu sein.

Sollten Sie noch nicht Mitglied der Kirchengewerkschaft sein, können Sie dieses hier sofort erledigen:

Beitrittserklärung

Wir wünschen allen, die jetzt schon im Urlaub befinden und die sich auf den Urlaub vorbereiten eine gute sommerliche erholsame Zeit.

Für die Kolleginnen und Kollegen, die dann doch arbeiten dürfen/müssen, erfolgreiches zufriedenes Schaffen.

Für den Bundesvorstand

 

Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist

Bleibt oder werdet Teil der Kirchengewerkschaft, damit wir noch stärker werden!

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Mit Dir sind wir eine:r mehr

 

 

 

 

 

 

Presseerklärung Diakonie Mecklenburg-Vorpommern

Der NDR Mecklenburg hat unter dem Titel “Scharfe Kritik an Arbeitszeit und Entgelten bei der Diakonie“ über die aktuelle Lohn- und Gehaltsauseinandersetzung berichtet.

Die Kirchengewerkschaft, die Gewerkschaft der Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas, hat Aufklärungsbedarf bezüglich der Entgeltentwicklung.

Wie die Verhandlungskommission der Kirchengewerkschaft in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Mecklenburg mitteilt, ist es richtig, dass für den Zeitraum seit 2016 die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks Mecklenburg-Vorpommern insgesamt um 34,93 % gestiegen sind. Prozentuale Zahlen, so die Verhandlungsgruppe, spiegeln die Realität nicht wider.

Eine Gesundheitspflegehelferin oder Altenpflegehelferin bezieht bei Vollzeitbeschäftigung im Verhältnis der Kolleginnen und Kollegen in Hamburg, Schleswig-Holstein (anwender vom KTD) oder in anderen diakonischen Einrichtungen, die unter die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) fallen, 11 % weniger Gehalt. Das sind in Euro -358,00 (bei einer Vollzeitstelle).

Die Kolleginnen in der Entgeltgruppe 7, z. B. in der Alten-, Gesundheits-, Kranken- und Kinderpflege als auch Erzieherinnen oder Medizinisch-Technische Assistenten, sind im Vergleichswert der Diakonie Hamburg und Schleswig-Holstein mit einem minus von 3,34 %, in Euro -122,00 niedriger in der Entlohnung.

Nehmen wir, so die Verhandlungsgruppe der Gewerkschafter, eine Sozialpädagogin, einen Sozialarbeiter, die im Diakonischen Werk Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt sind, haben für den Vergleich zwischen dem Diakonischen Werken Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg diese aktuell ein plus von 195,00 Euro.

Im Verhältnis zu den anderen Diakonischen Werken Deutschlands ist die Zahl dann ein Defizit von minus 6,44 % = 334,00 Euro minus. Das Diakonische Werk Mecklenburg ist innerhalb der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, zu dem dieses Diakonische Werk gehört, die  Organisation, die nicht tarifgebunden ist.

Hierbei ist, so der Sprecher der Kirchengewerkschaft, festzustellen, dass sich das Diakonische Werk bei der Änderung des Arbeitsrechts vom sogenannten „Dritten Weg“ zu einer tarifrechtlichen Regelung seit Jahren nicht bewegt.

Die Verhandlungsführer der Kirchengewerkschaft fordern kontinuierlich, gegenüber den diakonischen Dienstgebern die Abschaffung des Dritten Weges und die Einführung einer tarifrechtlichen Regelung durch gewerkschaftliche Tarifverhandlungen.

Dieses ist aber offensichtlich seitens des Diakonischen Werkes nicht gewollt und wird auch nicht auf die Tagesordnung gesetzt, so sagt ein Sprecher des Landesverbandes der Kirchengewerkschaft.

Die Argumentation der Dienstgebervertreter, dass allein die Einforderung einer Lohnanpassung und die Auszahlung der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie nicht refinanziert sei, ist für die Gewerkschafter nicht nachvollziehbar und nicht transparent dargelegt.

Ob wir 39 oder 40 Stunden arbeiten, so ein Gewerkschaftsvertreter, ist in diesem Zusammenhang das mutmaßlich kleinere Übel.

Somit wird in der kommenden Woche (4. Juli) die Arbeitsrechtliche Kommission sich noch einmal intensiv mit den Dienstgebervertretern auseinandersetzen müssen, dass die steuerrechtliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000,00 Euro pro Beschäftigten noch in diesem Jahr ausgezahlt werden muss.

Für den Landesvorstand der Kirchengewerkschaft Diakonie Mecklenburg-Vorpommern

Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und kann auch einen entsprechenden Kontakt zu unserer Verhandlungsgruppe in der Arbeitsrechtlichen Kommission herstellen.

 

Erläuterungen:

In den Pressemeldungen wird ausschließlich über die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in dem Zusammenhang berichtet. Diese sind aber nicht beteiligt, weder theoretisch noch aktiv an der Frage und Gestaltung des Arbeitsrechts in der Diakonie Mecklenburg. Dieses obliegt einem gewählten Personenkreis aus der Mitarbeiterschaft und der Gewerkschaft für Beschäftigte in Kirche, Diakonie und Caritas, der Kirchengewerkschaft.

Die Kirchengewerkschaft hat sich entgegen allen politischen Positionierungen für die aktive Arbeit an und in der Arbeitsregelungskommission ausgesprochen, da es ansonsten ausschließlich zu einem Direktionsrecht der Diakonie Mecklenburg kommen würde, wenn Gehaltsentwicklungen von einzelnen Beschäftigten gegenüber den Dienstgebern eingefordert wären.

Es ist für die Kirchengewerkschaft nicht nachvollziehbar, warum die Diakonie Mecklenburg sich bis dato so vehement gegen die Entscheidungen der Nordkirche wehrt, sich am tarifrechtlichen Weg zu beteiligen.

Für die Beschäftigten in der verfassten Kirche Mecklenburg und Pommern gilt ein einheitlicher Tarifvertrag. Dieser ist mit dem Verband Kirchlicher und Diakonischer Dienstnehmer Deutschlands (VKDN) und der Kirchengewerkschaft ausgehandelt worden. Hierbei zeigt sich, dass Gewerkschaften auch gute Tarifverträge sowohl für den Bereich der verfassten als auch für die Diakonie entwickeln, verhandeln und tarifieren können.

Auch zu diesem Thema und für weitere Informationen und Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist

 

 

 

 


Europawahl 9. Juni 2024

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

seit mehr als 50 Jahren ist Europa der Ort für Menschenrechte, Demokratie und Frieden.

Die Kirchengewerkschaft fordert Sie als organisierte KollegInnen, als Sympathisant-Innen oder Lesende des Newsletters auf, von Ihrem Grundrecht, wir würden sogar sagen von Ihrer Verpflichtung, zur Wahl Gebrauch zu machen.

Jede Stimme, die nicht abgegeben wird, ist nach unserer Auffassung eine verlorene Stimme bzw. eine Stimme für nichtdemo-kratische Parteien.

Die Kirchengewerkschaft beobachtet mit großer Sorge den Rechtspopulismus, das rechtsextreme Denken und Handeln nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa.

Wir wünschen uns bzw. fordern Sie dazu auf, rechtsextremen Parolen etwas entgegenzusetzen. Ein Entgegensetzen kann und sollte die Wahl einer demokratischen Partei sein.

Als Menschen wissen wir uns in der Auseinandersetzung mit unzähligen Facetten von Menschenverachtung und Diskriminierung und insbesondere in der deutschen, aktuellen Gegenwart.

Mit der Europawahl entscheiden wir, jeder einzelne Mensch, über die Zukunft unseres Landes und der Europäischen Gemeinschaft.

Sie brauchen eine Entscheidungshilfe, welche Partei Sie denn wählen können?

So dürfen wir Ihnen den Hinweis auf den sozial-o-mart.de geben.

Alternativ empfehlen wir den wahl-o-mat:europawahl2024.

Wir, die Kirchengewerkschaft, mit unserem demokratischen Verständnis setzen auf Ihre demokratische Stimme.

Für den Bundesvorstand



Markus Karger

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Die AfD und ArbeitnehmerInnen-Gewerkschaftsrechte?

Ist die AfD eine Partei der ArbeitnehmerInnen? NEIN!

Die AfD vertritt in vielen Bereichen nicht die Interessen der Beschäftigten. Ihr Parteiprogramm steht in weiten Teilen gegen Arbeitnehmenden- und Gewerkschaftsrechte.

Gute und gerechte Löhne, sichere Arbeit, bezahlbare Wohnungen und Bildung für alle – das sind zentrale Punkte für ein sicheres, planbares Leben. Ein gut aufgestellter Sozialstaat und Gewerkschaften sind Voraussetzungen, um dies zu erreichen.

Die Politik der selbsternannten »Alternative« weist bei Lohnsteigerungen, Tarifbindung, sozialer Sicherheit oder Arbeitnehmerrechten Leerstellen auf.

Sie vertritt im Gegenteil in Arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Fragen neoliberale Positionen:  weniger Fairness auf dem Arbeitsmarkt, weniger soziale Absicherung für Beschäftigte!

So stimmten die Abgeordneten der AfD „gegen jeden Vorstoß, Reichtum stärker zu besteuern“. Beispiele: „Sie lehnt die Vermögenssteuer für Multimillionäre ab, will die Erbschaftssteuer auf riesige Vermögen gänzlich abschaffen und trat im Bundestag für die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die verbliebenen reichsten zehn Prozent der Bevölkerung ein.“ Um die daraus entstehende Finanzlücke des Staates zu schließen, wolle die AfD in den Bereichen Arbeit und Soziales kürzen

Dem Anstieg beim Mindestlohn hat die AfD im Bundestag nicht zugestimmt, weil eine politische Anhebung des Mindestlohns »den Markt außer Kraft setze«.

Auch die Ausweitung des Streikrechts, z. B. beim Billigflieger Ryanair, wurde von ihr bei der Abstimmung zu einem Antrag der Linksfraktion im Bundestag abgelehnt.

Bei der stärkeren Tarifbindung stellt sie sich in den Ländern quer, etwa im Landtag von Baden-Württemberg. Dort hat die AfD einen Gesetzentwurf eingebracht, um das Landestariftreuegesetz abzuschaffen.

Danach werden öffentliche Aufträge an tarifgebundene Unternehmen vergeben. Im Bundestag stimmte sie in der Pandemie gegen Sonderprämien für Beschäftigte in sogenannten systemrelevanten Berufen.

Ist die AfD für soziale Gerechtigkeit?

Nein, da tritt sie gegen die Besteuerung von SpitzenverdienerInnen und sehr großen Vermögen an, torpediert jeden Vorstoß, Reichtum stärker zu besteuern.

Bezahlbares Wohnen: Die AfD steht auf der Seite der großen Wohnungskonzerne und lehnte jeden Vorschlag zu einer Mietpreisbremse ab.

Soziale Gerechtigkeit - Nicht mit dieser Partei!

Die Kirchengewerkschaft tritt für eine solidarische Gesellschaft ein, in der soziale Gerechtigkeit und die Unterstützung der Schwächsten zentrale Werte sind. Wir kritisieren die AfD, weil ihre Programme und


Aussagen eine Spaltung der Gesellschaft fördern und Solidarität untergraben.

Wie lautet Dein Fazit aus gewerkschaftlicher Sicht?

Die Gewerkschaften gehören zu den Feindbildern der AfD.

Im Bundestag stimmt sie gegen Initiativen, um die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifver-trägen zu erleichtern. Ihr arbeitsmarktpoliti-scher Sprecher sagte in der Debatte dazu den Gewerkschaften den Kampf an, hat gar deren Stellung im Tarifvertragsgesetz infrage gestellt.

Ihr Markenkern ist es, Angst und Hass zu schüren, Sündenböcke für Missstände zu suchen. Für ihre völkisch-nationale Perspektive sind die Schuldigen ausgemacht: Geflüchtete und Schutzbedürftige. Gewerkschaften dagegen stehen für wirksame Interessenvertretung. Wir streiten für soziale Rechte und gemeinsame Interessen einer vielfältigen und starken Arbeitnehmerschaft. Das passt mit der AfD nicht zusammen.

Die AfD fordert eine Reform der Mitbestimmung, was die Verhandlungsmacht der Arbeitnehmervertretungen schwächen soll.

Die AfD unterstützt eine größere Flexibilisierung des Arbeitsmarktes, was potenziell zu einer Zunahme von prekären Beschäftigungsverhältnissen und weniger Arbeitsplatzsicherheit führt.

Die AfD befürwortet eine Beschränkung von Sozialleistungen.


Die AfD fordert eine stärkere Betonung der Eigenverantwortung in der Altersvorsorge, was zu Unsicherheiten bei der Rentenplanung und einer möglichen Verschlechterung der staatlichen Rentensysteme führt.

Die AfD wird dafür kritisiert, gesellschaftliche Spaltungen zu vertiefen und Ressentiments zu schüren. Eine solche Polarisierung wird das Betriebsklima und den sozialen Zusammenhalt am Arbeitsplatz negativ beeinflussen.

Die AfD zeigt autoritäre Tendenzen und stellt demokratische Grundwerte infrage. Eine solche politische Haltung führt zu einer repressiveren und weniger freiheitlichen Gesellschaft.

Diese Punkte zeigen auf, dass die Politik der AfD in vielerlei Hinsicht Verschlechterungen für Arbeitnehmer herbeiführen will.

Quellen: Fachblatt: gute Arbeit / Frankfurter Rundschau / Bundestag, 19. Wahlperiode, Protokoll 224, S. 28525 /

Für den Bundesvorstand:



Markus Karger

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Bericht zur Bundesdelegiertentagung vom 19.-20.4.2024 in Göttingen

 Am 19. April reisten die Bundesdelegierten des Landesverbandes Nord für zwei Tage nach Göttingen zur Bundesdelegiertenkonferenz. Im Tagungshotel wurde an beiden Tagen mit fast allen Landesverbänden und dem Bundesvorstand vielseitig über mehreren Gewerkschaftsthemen berichtet und an diesen gearbeitet.

Die Berichte der Landesverbände zeigten ein breites Spektrum an Themen wie: Vorstandswahlen/Neuerungen im Vorstand, Nachwuchssorgen, Tarifverhandlungen/ Ergebnisse, Diskussionen, Absprachen, Einigungen mit Arbeitgeberverbänden und Mitgliedergewinnung.

Am Nachmittag des 19. Aprils ging es nach der Verlesung des letzten Protokolls und den Berichten aus den einzelnen Landesverbänden, der Geschäftsstelle und der Rechtsschutzabteilung, um die gebildeten Arbeitskreise der letzten Delegiertentagung: Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliedergewinnung, Internetauftritt und Bündnisse.

Besonders die Themen Internetauftritt und Öffentlichkeitsarbeit wurden lange und kontrovers diskutiert.

Im Anschluss an den ersten Tag der Konferenz wurde im anliegenden italienischen Restaurant gemütlich zu Abend gegessen, welches uns mit leckerem Essen und Getränken bewirtete. Der Abend nahm Ausklang in einer geselligen Runde im Foyer des Hotels, wo sich neue und alte Delegierte versammelten zum Kennenlernen und einem   „Nachklang- Austausch“ der Sitzung.

Frisch ausgeruht und nach einem reichhaltigem Frühstücksbuffet ging es am 20.4. in der Tagesordnung weiter   mit den offenen Punkten zur Öffentlichkeitsarbeit vom Vortag. Danach kamen die Punkte Haushalt, Bericht der Kassenprüfung Entlastung des Bundesvorstandes und Neuwahl eines Mitglieds des Bundesvorstands. Gewählt wurde in Abwesenheit Renate Krajewski vom Landesverband Mecklenburg - Vorpommern.

Nach kurzer Pause behandelte die Versammlung noch mal das Thema Internet und Medien Werbung, mit einem interessanten und überzeugenden Vortrag des Mediendesigners Mark Meyer zur Heide. Die Versammlung entschied sich mit diesem ein Projekt zur Medienwerbung zu starten. 

Zum Abschluss wurden dann noch die Punkte, Termin für die Delegiertentagung 2025, Helfer Katholikentag 2024 und Evangelischer Kirchentag 2025, so wie Verschiedenes besprochen.

Nach zwei arbeits- und informationsreichen Tagen fuhren wir nun so motiviert wie zuvor zurück in den hohen Norden um aktiv weiter an allen Themen und Neuerungen zu arbeiten.

Unser Fazit: Es lohnt sich, sich zu engagieren, an Themen mitzugestalten und Ideen auszutauschen!

In diesem Sinne: „Wir sind dabei! Und Du?“

Lydia Reimer

Landesvorstand Nord und Bundesdelegierte

 

 

 

 

 

 


Kontaktdaten der Kirchengewerkschaft