Guten Tag und herzlich willkommen!
Wir sind die Gewerkschaft der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas.
Als Gewerkschaft vertreten wir unter anderem die
- wirtschaftlichen Interessen,
- sozialen Interessen,
- beruflichen Interessen
unserer Mitglieder. Lernen Sie uns und unsere Arbeit näher kennen. Informieren Sie sich auf diesen Seiten, was die Kirchengewerkschaft ist, was die Kirchengewerkschaft tut, und wer die Personen hinter der Kirchengewerkschaft sind.
Unsere aktuellen Themen (mehr unter „Neues und Aktuelles“):
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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
im Namen des Landesvorstandes Ihrer Kirchengewerkschaft darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Gewerkschaftstagung 2025 (früher Verbandstag) nun am
23. September 2025 in der Zeit von 9.30 Uhr bis ca. 15.00 Uhr in Rendsburg stattfinden wird.
Wir würden uns freuen, wenn Sie schon heute dafür Sorge tragen, dass Sie teilnehmen könnten.
Es gibt natürlich, wie auch bisher in den letzten Jahren, eine entsprechende Arbeitsbefreiung und eine anteilige Kostenübernahme Ihrer Reisekosten.
Gerne verabreden Sie sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen zu einer Fahrgemeinschaft.
Bis dahin verbleibe ich
mit gewerkschaftlichen Grüßen
Hubert Baalmann
Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist
Glißmannweg 1
22457 Hamburg
Tel. : 040-651 43 80
FAX: 040-651 11 19
www.kirchengewerkschaft.de
www.instagram.com/kirchengewerkschaft/.
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Zum 01.01.2025 erhöhen sich die Gehälter für alle Mitarbeitende (außer Ärzte) um weitere
2 %, für Azubis gibt es 100 Euro mehr.
Zeitgleich tritt die Reform der Entgeltordnung in Kraft. Dies bedeutet für viele Mitarbeitende nochmals einen Gehaltsgewinn. Die Höhe ist unterschiedlich, je nach Auswirkung in der jeweiligen Entgeltgruppe.
Diese Reform führt zu einer Aufwertung vieler Tätigkeiten in den Abteilungen 2 bis 4.
Im Erziehungs- und Sozialdienst kommen beispielsweise die Kolleg:innen aus ES 7 in ES 8. Alle SPAen sind nun endlich in der ES 5 eingruppiert.
In der Abteilung 4 Krankenhaus kommen nun alle Pflegenden der Normalstationen aus der EK 7 in die EK 8, alle KPH/APH kommen aus der EK 4 in die EK 5, die Pflegenden in der ZNA werden den Pflegenden der Intensivstationen gleichgestellt. Eine Pflegefachkraft beispiels-weise (EK 7, Stufe 3) profitiert durch die linearen Entgelterhöhungen (10 % zum 01.01.2024, 2 % zum 01.01.2025) und die Höhergruppierung insgesamt von einem Plus von rund 15,5 % (das entspricht ca. 540 Euro brutto monatlich). Für eine neu eingestellte Gesundheits- und Pflegeassistentin (EK 4 Stufe 1) steigt die Vergütung in diesem Zeitraum um ca. 18 % (das entspricht ca. 510 Euro brutto monatlich).
Eine Erzieherin (ES 7, Stufe 4) profitiert durch die linearen Entgelterhöhungen und die Höhergruppierung insgesamt von einem Plus von rund 19 % (das entspricht ca. 740 Euro brutto monatlich).
Für ein paar Kolleg:innen in der Verwaltung, Technik u. ä. ändert sich die Systematik in der Abteilung 1 des KTD.
Bei Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung.
Der Tarifabschluss KTD 2024/2025 stellt eine spürbare Verbesserung der finanziellen Situation unserer Kolleg:innen dar. Zudem wurde die Entgeltordnung reformiert, um die Vergütungssystematik zu modernisieren und gerechter zu gestalten.
Hierfür hat die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft hart gekämpft!
Ein besonders wichtiger Aspekt des Abschlusses ist die Aufwertung der Berufe in der Pflege und Erziehung. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Attraktivität dieser wichtigen Berufsgruppen zu erhöhen und deren Wertschätzung in der Gesellschaft zu stärken.
Je mehr sich gewerkschaftlich organisieren, umso mehr können wir erreichen!
Mit Dir sind wir eine: r mehr.
Finja Jensen
Vorsitzende der Tarifkommission KTD
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Überstundenzuschläge auch für Teilzeitkräfte!
Anderslautende Tarifverträge und AVRen sind diskriminierend!
Abermals hat das BAG entschieden, dass ein Tarifvertrag, der Überstundenzuschläge erst bei Erreichen der Vollzeitquote gewährt, diskriminierend ist.
Das BAG hat, nach EUGH-Vorlage, mit Urteil vom 05.12.2024 entschieden, dass tarifver-tragliche Regelungen, die unabhängig von der individuellen Arbeitszeit für Überstunden-zuschläge das Überschreiten der regelmäßi-gen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten voraussetzen, gegen das Verbot der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter nach
§ 4 Abs. 1 TzBfG verstoßen (Aktenzeichen 8 AZR 370/20).
Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
Außerdem liegt regelmäßig eine mittelbare Benachteiligung wegen des (weiblichen) Geschlechts gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, wenn innerhalb der betroffenen Gruppe der Teilzeitbeschäftigten erheblich mehr Frauen als Männer vertreten sind.
Unsere Tarifkommission LV Nord hat im TV KB und KTD bereits erstritten, dass Überstunden auch bei Teilzeitarbeit zuschlagspflichtig sind.
Hier wurden die tarifvertraglichen Regelungen bereits entsprechend angepasst.
Durch das aktuelle Urteil dürften nun alle Tarifparteien und arbeitsrechtliche Kommis-sionen angehalten sein, ihre Regelungen anzupassen. Anderslautende Regelungen, unter anderem im TVöD und TV-L, dürften diskriminierend und insoweit unwirksam sein.
Mitarbeitende in Teilzeit können somit die Zuschläge und ggf. AGG-Entschädigung beanspruchen.
Es sind allerdings in der Regel Ausschluss-fristen zu beachten.
Als Mitglied der Kirchengewerkschaft hast Du Rechtsschutz. Wir können Dich rechtlich begleiten und falls nötig, Deine Ansprüche auch gerichtlich durchsetzen.
Gewerkschaft war, ist und bleibt unentbehrlich, weil wir uns für die Stärkung Eurer Rechte einsetzen!
Mit Dir sind wir eine*r mehr!
Silvia Schmidbauer
Syndikusrechtsanwältin der Kirchengewerkschaft
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Rekordkrankenstand und Karenztage
Was wirklich dahintersteckt
Wie die Deutsche Presseagentur Berlin (dpa)berichtet:
Ist nicht häufiges Blaumachen, laut Bundesärztekammer und einer neuen Studie zufolge der Grund für die plötzlich erhöhten Fälle von Krankschreibungen, sondern es sind die neue digitalen Krankmeldung und verstärkte Infektionen.
Ärztepräsident Klaus Reinhardt sagte in Berlin, es komme nach seiner Einschätzung “nicht in großem Stil vor”, dass Menschen nur krank spielten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland 2023 durchschnittlich 15,1 Arbeitstage krankgemeldet.
Bei den Fehltagen gab es erstmals von 2021 auf 2022 einen sprunghaften Anstieg - und zwar um fast 40 Prozent, wie die neue Studie der DAK-Gesundheit zeigt. Reinhardt erläuterte, in der Statistik seien die Krankschreibungen mit Einführung der elektronischen Krankschreibung (eAU) 2021 auf einem Schlag in die Höhe gegangen. Sie ersetzt den “gelben Schein” vom Arzt, die Krankschreibung auf Papier.
Heute gebe es eine Erfassung sämtlicher Krankschreibungen zu 100 Prozent, so der Ärztepräsident. “Die hatten wir bis zur Einführung der eAU nicht, weil der Versicherte (...) den Zettel, der an die Krankenkasse ging, häufig gar nicht weggeschickt hat, sondern nur den, der an seinen Arbeitgeber ging.” Laut der DAK-Studie zum deutschen Rekordkrankenstand beträgt der Meldeeffekt – je nach Diagnose – rund 60 Prozent und mehr.
Die Erhebung liegt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vor. “Ein Drittel der zusätzlichen Fehltage ergibt sich seit 2022 zudem durch verstärkte Erkältungswellen und Corona-Infektionen”, so die DAK-Gesundheit weiter.
Studie: Meldeeffekt 60 Prozent
Untersucht wurde das Krankschreibe-Verhalten auch vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW): Deutschland weise “vermutlich eine der höchsten Fehlzeiten weltweit” auf. Unterschiedliche Quellen zeigten einen starken Anstieg seit 2022. Zu den Haupterklärungen zählten Covid-19, mehr Infektionen, verändertes Fehlzeitenverhalten und eine verbesserte elektronische Datenübermittlung. “Es gibt starke Anhaltspunkte, dass der Großteil des Anstiegs der Fehlzeiten auf eine bessere statistische Erfassung der Fehlzeiten zurückzuführen ist.”
Zusätzlich erhöht sich auch die Zahl der Krankschreibungen durch den Arzt dadurch das viele Arbeitgeber eine Krankschreibung durch den Arzt ab dem ersten Tag der Krankmeldung verlangen.
Karenztage
Der Allianz-Vorstandsvorsitzende Bäte hat eine Debatte über den Krankenstand in Deutschland angestoßen. Diese sei statistisch im internationalen Vergleich hoch. Bäte sprach sich in einem Interview dafür aus, die Lohnfortzahlung am ersten Krankheitstag zu streichen. Daraufhin hagelte es Kritik der Gewerkschaften. Die Kirchengewerkschaft warnte vor Folgekosten und Ansteckungs- und Unfallgefahren durch immer zahlreichere Fälle von krank bei der Arbeit erscheinenden Personen. In der Bundesrepublik gilt - anders als in einigen anderen Ländern - seit Jahrzehnten die Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag. Auch der CDU-Sozialflügel warnte davor, daran zu rütteln.
DAK-Vorstandschef Andreas Storm forderte, die in der Arbeitswelt bestehende “wachsende Misstrauenskultur” einzudämmen. “Unsere Studie zeigt, dass weder die telefonische Krankschreibung noch das Blaumachen die wirklichen Gründe für den sprunghaften Anstieg sind.” Der Statistikeffekt durch die eAU und
Erkältungswellen hätten die zentralen Rollen gespielt.
Es ist zudem festzuhalten, dass sich seit der Corona-Pandemie mehr Menschen generell bei Infekt Erkrankungen krankschreiben ließen. Der Aspekt des Nichtansteckens hat eine andere Qualität gewonnen in den zwei, drei Jahren des Lockdowns und der Infektionsvermeidung. Weist ein Unternehmen besonders hohe Krankenstände auf, “muss man ins Unternehmen gehen und gucken, wie die Unternehmenskultur ist. Vor dem rein ärztlichen Hintergrund würde man sagen: Wenn jemand krank ist, ist er krank - wenn er nicht arbeitsfähig ist, dann ist er nicht arbeitsfähig”.
Ein weiterer Aspekt zeigte sich schon in den 70iger Jahren, hier gab es den Karenztag (keine Bezahlung durch den Arbeitgeber am ersten Krankheitstag). viele Tarifverträge und AVRen verhandelten die Bezahlung ab ersten Krankheitstag wieder weg durch entsprechende Regelungen in den Verträgen.
Diese Verhandlungen gingen meist auf Kosten einer stärkeren Lohnerhöhung.
So soll dieser Vorschlag auch den Druck auf die Gewerkschaften erhöhen angemessene Lohnerhöhung durchzusetzen.
Markus Karger
Bundesvorsitzender
(unter Verwendung der dpa Meldungen)
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In unserer neuesten Video-Botschaft zeigen wir dir, wie die Kirchengewerkschaft für bessere Arbeitsbedingungen, gerechte Bezahlung und die Unterstützung der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas kämpft.
Wir setzen uns für deine Rechte ein – denn du verdienst es, gehört und respektiert zu werden. Gemeinsam sind wir stärker und erreichen mehr!
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