Logo der Kirchengewerkschaft

Guten Tag und herzlich willkommen!

Wir sind die Gewerkschaft der Mitarbeitenden in Kirche, Diakonie und Caritas.
Als Gewerkschaft vertreten wir unter anderem die

  • wirtschaftlichen Interessen,
  • sozialen Interessen,
  • beruflichen Interessen

unserer Mitglieder. Lernen Sie uns und unsere Arbeit näher kennen. Informieren Sie sich auf diesen Seiten, was die Kirchengewerkschaft ist, was die Kirchengewerkschaft tut, und wer die Personen hinter der Kirchengewerkschaft sind.

 

Unsere aktuellen Themen (mehr unter „Neues und Aktuelles“):

 

Warum Mitglied in der Kirchengewerkschaft?

Für Mitarbeitende in Caritas & katholischer Kirche

Glauben, helfen, wirken – aber nicht ohne Schutz!

In der katholischen Kirche und Caritas gelten besondere Regeln: Kein Betriebsrat, keine klassischen Tarifverträge – stattdessen die MAVO und der „Dritte Weg“.
Wer schützt dich dabei?
Die Kirchengewerkschaft – dein starker Partner im kirchlichen Dienst.

7 gute Gründe für deine Mitgliedschaft:

  1. Vertretung im „Dritten Weg“
    Wir bringen deine Interessen in die Kommissionen für Arbeitsvertragsrichtlinien (z. B. AVR-Caritas) ein – dort, wo Regeln gemacht werden.
  2. Rechtsschutz bei Konflikten
    Bei Problemen mit Dienstgebern bekommst du:
    ▪ kostenlose Beratung
    ▪ rechtliche Unterstützung
    ▪ anwaltliche Vertretung – auch bei kirchlichen Schlichtungsstellen
  3. Unterstützung für MAVen
    Du bist oder wirst MAV-Mitglied?
    Wir helfen bei Wahl, Schulung, Gesetzesauslegung (MAVO) – und vertreten deine Rechte mit Nachdruck.
  4. Schulungen mit Kirchen-Know-how
    Die MAVO ist kein Betriebsverfassungsgesetz – wir bieten gezielte Fortbildungen und Praxishilfen für kirchlich Beschäftigte.
  5. Du bist nicht allein!
    In der katholischen Kirche fehlen oft Betriebsräte und Personalräte – die Kirchengewerkschaft füllt diese Lücke mit Herz, Wissen und Struktur.
  6. Für faire AVR-Regelungen
    Wir setzen uns ein für:
    ▪ transparente Eingruppierung
    ▪ gerechte Arbeitszeitmodelle
    ▪ gute Pflegebedingungen
    ▪ verlässliche Dienstgeberdialoge
  7. Praktische Hilfe im Alltag
    ▪ Beitragsbescheinigung für MAV-Wahl
    ▪ Unterstützung bei Teilzeit, Elternzeit, Eingruppierung
    ▪ persönliche Beratung auf Augenhöhe

Zitat aus der Caritas:

„In der MAV bin ich oft allein gegen die Dienstgeberseite – mit der Kirchengewerkschaft habe ich endlich Rückenwind.“

Mitmachen lohnt sich!

Für alle in Seelsorge, Verwaltung, Pflege, Erziehung, Bildung
In Pfarreien, Caritasverbänden, katholischen Einrichtungen
Jetzt Mitglied werden: www.kirchengewerkschaft.de

✉️ Kontakt:

Kirchengewerkschaft – Geschäftsstelle
Glißmannweg 1, 22457 Hamburg
📞 Tel. (040) 6514380
📧 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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TV KB – Abteilung 3 Pädagogischer Dienst in Kindertagesstätten

 

„Warum bekommen wir ab Juli 2025 keine 5,5 % mehr?
Das ist total ungerecht!!!“

Liebe Kolleg:innen,

wir möchten Euch in diesem Newsletter erklären, warum die Gehaltserhöhung von 5,5 % ab Juli 2025 für unsere Abteilung 3, den pädagogischen Dienst in den Kindertagesstätten, so nicht umgesetzt wird.

Was ist bisher passiert?

Im Januar 2024 haben wir eine Inflationsausgleichszahlung erhalten, die anteilig an unsere tatsächliche Arbeitszeit ausgezahlt wurde. Für Vollzeitkräfte waren das 3.000 €!
Im Juli 2024 wurden unsere Gehälter an die Werte des TVöD angepasst – allerdings nur für unsere Abteilung 3. Das liegt an der Finanzierung unserer Kitas durch das KitaGesetz in Schleswig-Holstein. Unsere Kitas werden nach den Werten des TV KB refinanziert, was zu einer Gehaltssteigerung von bis zu 12 % für uns geführt hat!

Warum bekommen die anderen Abteilungen weniger?

Die Gehaltssteigerung von bis zu 12 % wurde für alle anderen Abteilungen in zwei Stufen ausgezahlt:

  • Juli 2024: 6,5 %
  • Juli 2025: 5,5 %

Das bedeutet, dass wir in der Abteilung 3 bereits seit 12 Monaten mehr Gehalt erhalten als die Kolleg:innen in den anderen Abteilungen des TV KB.

Was ist mit der 6. Gehaltsstufe?

In den letzten Tarifverhandlungen wurde die Einführung einer 6. Stufe für alle Abteilungen vereinbart. Diese sollte eigentlich bereits ab Juli 2024 mit einem festen Wert eingeführt werden. Leider hat der Arbeitgeberverband VKDN diese Umsetzung verzögert.

Aktuell ist geplant, dass alle Beschäftigten nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit die 6. Stufe erhalten – mit einer Bewertung von 2,5 %, also 2,5 % mehr Gehalt ab dem 01.01.2026. Für uns in der Abteilung 3, den pädagogischen Dienst in den Kitas, gilt jedoch: Wir erreichen die 6. Stufe bereits nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit – und das seit dem 01.07.2024!

Fazit:

Auch wenn die 5,5 % ab Juli 2025 nur für die Abteilungen 1, 2, 4, und 5 umgesetzt werden, profitieren wir in der Abteilung 3 bereits seit längerem von höheren Gehaltsstufen und einer längeren Laufzeit der Gehaltssteigerungen.

Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Euch gern zur Verfügung!

Eure Tarifkommission Landesverband Nord

 

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Tarifliche Weiterentwicklungen ab Januar 2026

 

An unsere Mitglieder – Stand der Tarifverhandlungen KTD
(Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie, Nordkirche)


Liebe Kolleg:innen,

wir möchten Euch heute über den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen informieren.
Nach intensiven Gesprächen zwischen der Verhandlungsgruppe und dem Arbeitgeber konnten bereits einige wichtige Fortschritte erzielt werden. Andere Punkte sind dagegen noch offen oder werden zu einem späteren Zeitpunkt weiterverhandelt. Nachfolgend geben wir Euch einen Überblick über die bisherigen Ergebnisse, geplante Maßnahmen und die noch offenen Fragen.

Entgelterhöhungen: Spürbare Verbesserungen in zwei Stufen

Ein zentrales Ergebnis der bisherigen Verhandlungen sind zwei zeitlich gestaffelte lineare Entgelterhöhungen. Diese sehen wie folgt aus:

  • Zum 1. März 2026 erfolgt eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 3 %.
  • Zum 1. April 2027 ist eine weitere lineare Erhöhung um 2 % vorgesehen.

Diese Erhöhungen betreffen alle Beschäftigten und tragen zur Anerkennung der gestiegenen Anforderungen sowie zur Abfederung der allgemeinen Preisentwicklung bei.

Deutliche Aufwertung von Zulagen und Zuschlägen ab April 2027

Auch im Bereich der Zulagen konnten spürbare Verbesserungen durchgesetzt werden, insbesondere für Beschäftigte im Schicht- und Bereitschaftsdienst. Ab dem 1. April 2027 gelten folgende Neuerungen:

  • Der Nachtzuschlag wird auf 17,5 % angehoben (bisher: 15 %).
  • Die Wechselschichtzulage steigt auf 140 € monatlich.
  • Die Schichtzulage wird auf 80 € monatlich erhöht.
  • Für Sonntagsarbeit gilt künftig ein Zuschlag von 50 % (bisher: 25 %).
  • Bereitschaftsdienste außerhalb von Krankenhäusern werden mit einem Faktor von 0,5 in die Arbeitszeitbewertung aufgenommen, was eine verbesserte Vergütung bedeutet.

Diese Änderungen stellen einen wichtigen Schritt zur besseren Anerkennung der besonderen Belastungen im Schichtbetrieb und an Wochenenden dar.

Zudem konnten folgende strukturelle Verbesserungen im Tarifvertrag erreicht werden:

  • Ab dem Januar 2026 wird für die Entgeltgruppen E1 und E2 eine neue Stufe 5 eingeführt. Das ermöglicht langjährig Beschäftigten in diesen Gruppen künftig einen weiteren Aufstieg innerhalb der Entgelttabelle. Dieser Punkt stärkt die berufliche Perspektive insbesondere für Kolleg:innen in den unteren Entgeltgruppen.
  • Ebenfalls zum Januar 2026 wird der § 3 Abs. 11 ergänzt:
    Neu: (11) Beschäftigte müssen über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihr nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakte gehört werden. 2Die Äußerung ist zur Personalakte zu nehmen.
    Damit erhalten Beschäftigte ein Recht auf Einsicht in ihre Personalakte sowie das Recht, dort eine Stellungnahme beizufügen.

Erhöhungen für Auszubildende

Auch die Auszubildenden sollen von den Verbesserungen profitieren. Zum 1. März 2026 wird es eine Entgelterhöhung geben. Für die Auszubildenden in der Pflege wurde bereits ein Festbetrag von 75 € monatlich vereinbart. Dieser Betrag wird nun in einen Prozentsatz umgerechnet, der dann als lineare Erhöhung auf alle Ausbildungsbereiche übertragen und tariflich festgeschrie-ben wird. Diese Regelung trägt der besonderen Verantwortung für die Nachwuchskräfte im Sozial- und Gesundheitswesen Rechnung.

Noch nicht entschiedene Themen – Vertagung auf den 24. September 2025

Einige tarifliche Fragen konnten bislang nicht abschließend geklärt werden. Sie sollen in einem weiteren Verhandlungstermin am 24. September 2025 behandelt werden. Es handelt sich um folgende Punkte:

  • Die Neuregelung der Treueleistung
  • Die Frage nach der Einführung eines zweiten Gewerkschaftstags
  • Die Gewährung eines Krankengeldzuschusses bereits ab dem ersten Beschäftigungsjahr

Wir setzen uns auch in diesen Punkten weiterhin für Lösungen ein, die Euch – unseren Mitgliedern – konkrete Verbesserungen bringen.

 

Mit solidarischen, gewerkschaftlichen Grüßen
Eure Verhandlungsgruppe

Finja Jensen

 

 

 

 

Kirchlicher Tarifvertrag Diakonie - Entgeltrunde 2026

 

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft hat ihre Forderungen an den Verband kirchlicher und diakonischer Dienstgeber in Norddeutschland (VKDN) wie folgt übermittelt:

  • Lineare Erhöhung um 5,9 % auf die jeweilige individuelle Entgeltgruppe und Stufe
  • Laufzeit des Tarifvertrags: 12 Monate
  • Ein zweiter Gewerkschaftstag
  • Wahlmöglichkeit: Auszahlung der Entgelterhöhung oder Umwandlung in freie Zeit
  • Verkürzung der Stufenlaufzeiten
  • Anhebung der Zeitzuschläge
  • Krankengeldzuschuss bereits nach dem ersten Beschäftigungsjahr
  • Beschäftigte sind vor nachteiligen Einträgen in die Personalakte anzuhören; ihre Stellungnahme ist beizufügen

Mit diesem Forderungspaket sind wir in die Verhandlungen mit dem VKDN gegangen.
Morgen, am 15. Juli 2025, findet die zweite Verhandlungsrunde statt.

Wir halten Euch über den aktuellen Stand der Tarifverhandlungen über unseren Newsletter und unsere Social-Media-Kanäle auf dem Laufenden.

Für die Verhandlungsgruppe der Tarifkommission

Finja Jensen
Vorsitzende Bereich KTD

 

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Stark verhandelt – gemeinsam erreicht
Ein echter Verhandlungserfolg für die Beschäftigten in Einrichtungen mit AVR Diakonie Deutschland


Gilt nur für Einrichtungen, die die AVR Diakonie Deutschland anwenden

Dank des Einsatzes der Arbeitnehmervertretungen – mit Beteiligung des Landesverbands Hessen der Kirchengewerkschaft – konnte folgendes Ergebnis erzielt werden:

Ab 1. September 2026:

  • 3 % lineare Entgelterhöhung
    (Ausnahme: Entgeltgruppen 1 und 2 – hier feste Erhöhungsbeträge wegen gesetzlichem Mindestlohn)

Ab 1. Juli 2026:

  • Pflege- und Betreuungszulage: 100 Euro
  • Zulage für Praxisanleitung: 200 Euro
  • Fachkraftzulage gemäß § 14 Abs. 2: 100 Euro

Schicht- und Wechselzulagen:

  • ab 1. September 2026: 200 Euro bzw. 80 Euro
  • ab 1. Juli 2027: 250 Euro bzw. 100 Euro

Auszubildende und Praktikant*innen (Anlage 10a):

  • Erhöhung der Vergütung (gerundete Werte)

Für langjährig Beschäftigte:

  • Ein zusätzlicher Vitaltag in den Jahren 2026 und 2027 für Mitarbeitende mit mehr als 10 Jahren Betriebszugehörigkeit

Laufzeit der Regelungen: bis Oktober 2027


Wichtig: Friedenspflicht gilt nur für die verhandelten Punkte – das war uns als Arbeitnehmervertretung besonders wichtig.

Für langjährig Beschäftigte:

  • Ein zusätzlicher Vitaltag in den Jahren 2026 und 2027 für Mitarbeitende mit mehr als 10 Jahren Betriebszugehörigkeit

Laufzeit der Regelungen: bis Oktober 2027


Wichtig: Friedenspflicht gilt nur für die verhandelten Punkte – das war uns als Arbeitnehmervertretung besonders wichtig.

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Kontaktdaten der Kirchengewerkschaft