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Die „Pflegekammer“ beinhaltet die Mitgliedschaft („Zwangsmitgliedschaft“) für alle Pflegekräfte, welche die Erlaubnis zum Führen der Berufs­bezeichnung besitzen als:

  • Gesundheits- und Krankenpflegerin/-pfleger,
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/-pfleger
  • oder Altenpflegerin/-pfleger 

und die in Schleswig-Holstein pflegerisch tätig sind oder hier ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Pflichten sind mit einer Kammermitgliedschaft verbunden?

  • Es besteht eine Pflichtmitgliedschaft und eine ­Beitragspflicht (Anm.: zwischen 20,- bis 40,- Euro im Monat!).
  • Berufs- und Fortbildungspflichten sowie Qualitätsvorgaben müssen eingehalten werden.
  • In der Kammer werden alle Berufsangehörigen ­registriert. Aufnahme und Änderung der Berufstätigkeit müssen gemeldet werden. (Laut Sozialministerium Schleswig-Holstein)

Bei Betrachtung der Aufgaben der Pflegekammer zeigt sich, …

  • dass die geplante Pflegekammer nicht an Arbeitsrechtsregelungen
  • und nicht an Entgeltverhandlungen teilnehmen darf.
  • Sie nimmt auch keine Qualitätsprüfung vor Ort vor, die dann ggf. auch einmal die Arbeitsbedingungen unter die Lupe nehmen würde.

Hinzukommend ist auch von „Zwangsfortbildungen“ die Rede, die dann nicht automatisch von den Arbeitgebern gezahlt werden müssen; hierzu bedarf es einer Arbeitsrechtsregelung in den Verträgen, was wiederum der Pflegekammer nicht zusteht.

Auch bleibt zu bedenken, dass die Mitglieder des Kammerausschusses zum größten Teil aus abhängigen Anstellungsverhältnissen kommen und dass der Kammerausschuss trotzdem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen auszugleichen hat.

Nach Ansicht der Kirchengewerkschaft…

…entledigt sich hier das Land Schleswig-Holstein seiner Aufgabe, wofür es Steuergelder einnimmt, um diese durch eine versteckte Steuer in Form von Zwangsbeiträgen einzusparen und sich auf diesem Wege eines bürokratischen Apparates zu entledigen. Denn letztendlich wird eine Pflegekammer nichts anderes sein als die selbstfinanzierte Verwaltung des eigenen Berufes.

Nach unserer Auffassung bleibt nur:

  • sich in unserer Gewerkschaft, der Kirchen­gewerkschaft, zu organisieren,
  • um dann bei genügend Mit­gliederzahlen eine eigene Fachgruppe ins Leben zu ­rufen,
  • die sich dann auf unabhängige Weise der Probleme annehmen kann.

 

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