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Auszubildende erhalten seit 01.01.2016 mehr Vergütung

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft Landesverband Nord teilt mit, dass aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 6 aus November 2014 die Auszubildenen im Bereich der Kirche und Diakonie Nordkirche eine höhere Vergütung erhalten.

Die neuen Werte sind für

§ 1 Buchst. a) Auszubildene, die für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der öffentlichen und kaufmännischen Verwaltung ausgebildet werden:

im ersten Ausbildungsjahr 808,00 Euro

im zweiten Ausbildungsjahr 859,00 Euro

im dritten Ausbildungsjahr 906,00 Euro

im vierten Ausbildungsjahr 982,00 Euro.

Auszubildene bzw. Schülerinnen und Schüler, die nach Maßgabe des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 bzw. nach dem Hebammengesetz vom 4. Juni 1985 in Schulen und in Krankenhäusern ausgebildet werden, erhalten folgende Vergütung:

Schülerinnen in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege

im ersten Ausbildungsjahr 934,00 Euro

im zweiten Ausbildungsjahr 1.006,00 Euro

im dritten Ausbildungsjahr 1.118,00 Euro.

Schülerinnen in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe erhalten 859,00 Euro.

„Dein Lohn soll nicht nur dienen sein" - unter diesem Leitwort möchten wir Sie/Euch bitten, es bei Euren Auszubildenen noch einmal zu publizieren bzw. es auf Euren Internetseiten/in Eurem Intranet bekannt zu geben und an den schwarzen Brettern auszuhängen.

Im Auftrag der Tarifkommission der Kirchengewerkschaft

Landesverband Nord

Hubert Baalmann

Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist

 

 

 


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