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Vorstand
MVV
Kirchengewerkschaft Niedersachsen e.V.

20. Dezember 2013 - Ba-Lu

Die Rechtmäßigkeit des Namens "Kirchengewerkschaft Niedersachsen e.V." wird in Frage gestellt.

Die Mitglieder des MVV haben sich auf ihrer Mitgliederversammlung am 7. November 2013 eine neue Satzung gegeben. Danach hat der MVV nach ihrer Auffassung den Namen "Kirchengewerkschaft Niedersachsen e.V.".

Der Vereinsname ist wesentlicher Bestandteil der Satzung eines, und zwar hier, dieses Vereins und ist nach unserer Auffassung irreführend.

Der Name "Kirchengewerkschaft Niedersachsen e.V." ist insoweit irreführend, als dass die Bezeichnung einer Gewerkschaft und dieses als e.V. nach unserer Prüfung eine falsche Vorstellung wiederspiegelt. Bei der rechtlichen Bewertung dieses Namens ist festzustellen, dass ein Verein gerade keine Tariffähigkeit hat und nicht zu Verhandlungen und zum Abschluss von Tarifverträgen ermächtigt ist.
Hier geht es bei der Tarifmächtigkeit und der Tariffähigkeit immer und ausschließlich gemäß Tarifvertragsgesetz um eine Gewerkschaft.
Die Bezeichnung Gewerkschaft suggeriert, dass es sich um eine unabhängige Vereinigung von Arbeitnehmern handelt, die sich unabhängig von Gegenspielern, der Arbeits- bzw. Dienstgeber, finanziert und ausschließlich die Interessen der gewerkschaftlich organisierten Mitglieder vertritt.

Die Unabhängigkeit bzw. die Gegnerfreiheit im Sinne der Gesetzgebung ist bei dieser "Kirchengewerkschaft Niedersachsen e,V." definitiv so nicht gegeben.

Auf der Mitgliederversammlung wurde berichtet, dass die Landeskirche mit einer nicht unerheblichen sechsstelligen Summe den damaligen MVV heute "Kirchengewerkschaft Niedersachsen e.V." anteilig für die Arbeit in der Arbeitsrechtsregelungskommission unterstützt und auch kostenfrei Räumlichkeiten als auch weitergehendes qualifiziertes Personal zur Verfügung stellt.

Somit ist nach unserer Auffassung die Gegnerunabhängigkeit in keinster Weise gegeben.

Nach unserer Auffassung ist die Frage zu klären, ob diese Vereinigung, "Kirchengewerkschaft Niedersachsen e.V.", tatsächlich Tariffähigkeit besitzt und die Mitglieder auch gewerkschaftlich vertreten kann.
Diese Frage ist maßgeblich, führt aber bei der Namensgebung zur Unrichtigkeit bzw. zur Irreführung.

Somit fordern wir, den Vorstand der "Kirchengewerkschaft Niedersachsen e.V." auf, umgehend Ihren Namen dahingehend zu ändern, dass die Begrifflichkeit Gewerkschaft entfällt oder Sie sich durch Verzicht auf finanzielle als auch andere materiellen Werte vom Dienstgeber unabhängig machen.

Der Bundesvorstand
der Kirchengewerkschaft
- Gewerkschaft für Mitarbeitende in Kirche, Diakonie und Caritas -


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