INFO 1_2019
Erziehungsdienste und ihre Herausforderung
Die Bundesregierung will die Qualität der Kinderbetreuung erhöhen und die Eltern entlasten. So hat
die BertelsmannStiftung zusammengefasst, wie
sich die finanzielle Situation und die jeweiligen Beiträge für die einzelnen Bundesländer darstellen.
Daraus ergibt sich von Nord nach Süd gedacht:
Im Land Schleswig-Holstein gibt es die Zuschussregelung bis zu 100 Euro für Kinder unter 3 Jahren.
Die Landesregierung in Mecklenburg hat eine Geschwisterregelung, was bedeutet, Gebühren nur für
das erste Kind (geplant ab 2019) und dann folgend
eine komplette Beitragsfreiheit bis 2020 in Planung.
In der Freien und Hansestadt Hamburg werden
die Eltern dahingehend entlastet, dass es eine Beitragsfreiheit gibt für alle bis zu 5 Stunden Betreuung täglich.
Ab 2019 ist im Stadtstaat Bremen eine Beitragsfreiheit für 3 bis 6Jährige geplant.
Das Land Niedersachsen plant auch eine Beitragsfreiheit für 3 bis 6Jährige bis zu 8 Stunden täglich.
Dieses sollte ab dem 1. August 2018 so eingesetzt
werden.
Die politisch Verantwortlichen in Nordrhein-Westfalen haben eine Beitragsfreiheit für das letzte Jahr
vor der Schule des Kindes beschlossen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Beitragsfreiheit ab dem 2. Geburtstag.
Die Länder Baden-Württemberg und das Saarland
sind für Eltern komplett gebührenfrei.
Für das letzte Jahr vor der Schule des Kindes ist
im Land Brandenburg seit dem 1. August 2018
auch die Beitragsfreiheit gewährleistet.
Das Land Berlin hat für alle Kinder eine Beitragsfreiheit.
Die politisch Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt
haben sich an dem Land MecklenburgPommern
orientiert, wo es die Geschwisterregelung gibt und
Gebühren nur für das erste Kind zu zahlen sind.
Der Freistaat Sachsen betreut die Kinder gebührenfrei.
Thüringen ist auch gebührenfrei für alle Kinder im
letzten Jahr vor ihrem ersten Schultag.
Die Regierung in Hessen hat eine Beitragsfreiheit
für Kinder von 3 bis 6 Jahren, aber bis 6 Stunden
maximal. Diese Regelung gilt seit August 2018.
Der Freistaat Bayern zahlt Eltern einen Zuschuss
in Höhe von 100 Euro für das letzte Jahr des Kindes
vor der Schule.
__ Hubert Baalmann, Gewerkschaftssekretär/Dipl. Jurist