INFO 1_2019
Skurrile Kündigungen
Immer wieder hört und liest man die absurdesten, skurrilsten oder, vielleicht auch mit einem gewissen Blick,witzigstenKündigungsgründe.DerDeutscheAnwaltsverein gibt regelmäßig solche absurden Kündigungsgründe, die bis vor das Bundesarbeitsgericht gegangen sind, heraus.
___ Zu den absurdesten Gründen gehört z.B., dass ein Arbeitgeber versucht hat, einem Arbeitnehmer zu kündigen, weil dieser die Frau des Chefs auf 40 Jahre geschätzt hat, sie aber in echt 31 Jahre alt war.
Die Kündigung war nicht rechtens.
Aktenzeichen: 3 Ca 406/10.
___ Des Weiteren hat ein Arbeitnehmer seinen Elektroroller mit dem Strom der Firma im Werte von 1,8 Cent geladen. Hieraus hat der Arbeitgeber einen Diebstahl formuliert.
Das Arbeitsgericht konnte der Auffassung des Arbeitgebers nicht folgen und hat die Kündigung für nicht rechtens erklärt.
Aktenzeichen: 16 Sa 260/10.
___ Unter dem Aktenzeichen: 13 Sa 640/09 war die Frage zu bewerten, ob das eigene mitgebrachte Brötchen, das vom Arbeitnehmer mit firmeneigenem Belag bestrichen worden ist, Diebstahl ist und damit der Mitarbeiter gekündigt werden kann?
Hier hat das zuständige Arbeitsgericht die Kündigung für rechtsunwirksam erklärt.
___ Interessant war auch die Frage, die zu klären war, dass ein Arbeitgeber mitbekommen hat, dass der Arbeitnehmer privat eine Chinesin geheiratet hat.
In der ausgesprochenen Kündigung argumentierte der Arbeitgeber dahin, dass er durch diese Heirat mit der Chinesin Angst vor Industriespionage habe. Es gab keinerlei Fakten, Indizien oder Belege.
So hat das Arbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 3 Sa 95/11 die Kündigung für rechtsunwirksam erklärt. n
__ Hubert Baalmann, Gewerkschaftssekretär/Dipl. Jurist