INFO 4_2018
Gehaltssteigerung und Änderungen im KTD
Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen,
vorbehaltlich der Zustimmung der Tarifkommissionen haben sich die Tarifparteien wie folgt geeinigt:
Die Tarifgespräche und Verhandlungen für 2019 und 2020 sind beendet, und ich möchte Euch auf diesem Wege über die Ergebnisse informieren.
Nachdem wir in 2017 über ein halbes Jahr die Abteilung 2 Erziehung und Sozialdienst entwickelt hatten, stand in den letzten neun Monaten die Abteilung 3 ambulante Pflege und Abteilung 4 Krankenhäuser im Mittelpunkt sowie abschließend die Entgeltrunde für die nächsten beiden Jahre.
Beginnen wir einmal mit den Informationen, die für die meisten Kolleginnen und Kollegen von Interesse sind.
Kirchlicher Tarifvertrag KTD:
- Zum 01.01.2019 wird es eine Lohnsteigerung von 3% geben und zum 01.01.2020 um weitere 2,2%.
- Die Schichtzulage § 13 (1) wird am
01.01.2019 erhöht auf 50 Euro und am 01.01.2020 auf 60 Euro. - Die Schichtzulage § 13 (2) wird am 01.01.2019 erhöht auf 110 Euro und am 01.01.2020 auf 120 Euro.
- Die Zeitzuschläge für Nachtarbeit § 12 c) werden am 01.01.2019 auf 12,5 % erhöht und am 01.01.2020 auf 15%.
Eine Veränderung wird es bei den Treueleistungen §23 Absatz 2 geben:
"Auf Wunsch des Anstellungsträgers oder der Arbeitnehmerin ist die Treueleistung analog §19 Abs. 8 Satz 2 abzugelten. Der Antrag ist bis zum Ablauf des auf die Vollendung der Beschäftigungszeit folgenden Monats zulässig. Der Abgeltungsanspruch des Anstellungsträgers ist auf die Hälfte des Urlaubsanspruchs begrenzt (Abrundung bei Bruchteilen von Urlaubstagen)."
Eine Neuerung ist Abteilung 3 Stationäre und ambulante Pflege im KTD
"Diese Abteilung gilt für alle Arbeitnehmerinnen i. S. d. §§ 1 und 2, die in Einrichtungen tätig sind, deren Aufgaben überwiegend in der ambulanten und teil/stationären Pflege liegen und die von den Eingruppierungsregeln dieser Abteilung erfasst werden.
Protokollnotiz:
Einrichtungen im Sinne dieser Abteilung sind organisatorische Einheiten eines Rechtsträgers, für die ein Versorgungsvertrag nach §72 SGB XI besteht."
und die Abteilung 4 Krankenhäuser KTD
"Diese Abteilung gilt für alle Arbeitnehmerinnen i. S. d. §§ 1 und 2, die in voll- und teilstationären Krankenhäusern, in denen die betreuten Personen in ärztlicher Behandlung stehen, tätig sind und die von den Eingruppierungsregeln dieser Abteilung erfasst werden.
Protokollerklärung zum Geltungsbereich:
Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, unverzüglich nach einer Gesetzesänderung bezüglich der Refinanzierung von Krankenhäusern (entsprechend den Regelungen im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode des Bundes) nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Verhandlungen über dadurch mögliche Verbesserungen für eine oder mehrere Personengruppen im Krankenhaus aufzunehmen."
Beide Abteilungen bekommen eine eigene Entgelttabelle, EP und EK.
In beiden Abteilungen wird es ab der 7. Entgeltgruppe eine 5. Stufe geben.
Weiterhin wird es in beiden Abteilungen zwei neue Entgeltgruppen geben EP/EK8 und EP/EK 9. Hier werden Kolleginnen und Kollegen mit erforderlicher Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 150 Stunden bzw. 250 Stunden oder durch spezielle Zusatzqualifikation wie z. B. Hygienebeauftragte, Pain Nurse, Gerontopsychiatrische Zusatzausbildung eingruppiert. Die komplette Abteilung 3 und 4 mit seinen Veränderungen findet Ihr bei der nächsten Veröffentlichung des KTDs
Alle Kolleginnen und Kollegen, die vorher in der E8 waren und in den Geltungsbereich EP/EK wechseln, finden sich dann in der EK/EP 10 wieder. Eine Überleitungstabelle befindet sich ebenfalls im neuen KTD. Einige wenige Entgeltgruppen und Stufen bekommen zu den 2,2 % in Jahr 2020 weitere 1,5 % mehr Lohn.
Die Entwicklung der Abteilung 3 Stationäre und ambulante Pflege und die Abteilung 4 Krankenhäuser hat ein halbes Jahr in Anspruch genommen. Natürlich gab es von Seiten der Gewerkschaften noch viele weitere Berufsgruppen, die wir gerne noch mit aufgenommen hätten, aber das war mit dem VKDA zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchsetzbar. Die öffentliche Debatte über die Belastung in Pflege und Krankenhäuser und die ungenügende Bezahlung wirkt sich noch nicht ausreichend aus. Der VKDA kontert regelmäßig mit einer ungenügenden Refinanzierung von Seiten des Kostenträgers. Wegen der Refinanzierungsprobleme wird die Abteilung 3
Stationäre und ambulante Pflege und die Abteilung 4 Krankenhäuser wird erst ab 01.01.2020 in Kraft treten.
Die Sonderregelung für die Ambulante Pflege Hamburg, § 17 Sonderentgelte wird in mehreren Schritten auf das übliche KTDNiveau von 86% erhöht. Um die 3 %Erhöhung im 1.Jahr und die Veränderungen bei den Treueleistungen sowie die Einführung der Abteilung 3 und 4 wurde während der letzten Verhandlungsrunde erbittert gekämpft. Die Verhandlungen standen kurz vor dem Abbruch. Um das Gesamtergebnis nicht zu gefährden, sind wir, die Kirchengewerkschaft, und der Arbeitgeberverband an ihre Schmerzgrenzen gegangen. Das Ganze war für alle Beteiligte harte Arbeit, den KTD weiterzuentwickeln.
Welche Auswirkungen das einheitliche Arbeitsrecht der Nordkirche auf den KTD hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Dazu müssen die nächsten Synoden der Nordkirche abgewartet werden.
Wenn Ihr Fragen zum Tarifabschluss habt oder Wünsche und Ideen für die zukünftigen Tarifverhandlungen, können sich die Mitglieder der Kirchengewerkschaft gerne in der Geschäftsstelle melden.
Noch besser wäre es, sich aktiv zu beteiligen, und zwar über diesen Link:
hier beitreten und Mitglied werden
Mit kollegialen Grüßen
Thomas Marek
Vorsitzender Tarifkommission Kirchengewerkschaft