Arbeitsrechtliche Kommission Kirchengewerkschaft - Landesverband Diakonie Mecklenburg-Vorpommern
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
liebe Interessierte,
heute dürfen wir, die Kolleginnen und Kollegen aus dem Landesverband Diakonie Mecklenburg-Vorpommern, mitteilen, dass es für den Bereich der Diakonie Mecklenburg-Vorpommern verschiedene aktuelle Beschlüsse für die Kolleginnen und Kollegen gibt.
Seitens der Kirchengewerkschaft waren die Eingruppierungen und Richtbeispiele “Psychologen“ jeweils ein großes Ansinnen der Dienstnehmer. Bedauerlicherweise ist es der Dienstnehmerseite, auch den Vertretern der Kirchengewerkschaft, bei der Abstimmung nicht gelungen, eine entsprechende Mehrheit für den Erhalt dieses Richtbeispiels zu erreichen.
Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft bedauert dieses ausdrücklich.
Umso ärgerlicher ist es, dass mit Blick auf die AVR.DD, die die Dienstgeber gerne für die AVR im Diakonischen Werk Mecklenburg anwenden, dieses Richtbeispiel dort enthalten ist.
Für die Entgeltsteigerungen wurde schon im September für den 01.10.2025 der Tabellenwert in der AVR geeint. Daraus ergibt sich, dass die Entgeltgruppen 1 bis 13 in der Anlage 2 (Entgelttabellen) in der Basisstufe um 5 % angehoben werden, mindestens jedoch € 150,00.
Die anderen Erfahrungsstufen 1 und 2 bzw. die Einarbeitungsstufe werden diesbezüglich ebenfalls prozentual angepasst.
Gleichzeitig wird zum 01.10.2025 der Tabellenwert der Anlage 8 a, das sind die Ärzte und Zahnärzte, in jeder Stufe um 5 %, jedoch mindestens € 150,00 angehoben.
Die Berechnungsgröße für die 5 %-Regelung und die € 150,00 sind der 01.10.2024.
Gleichzeitig werden 5 %-Punkte für die Anlage 5 (Sonderstufenentgelte), die Anlage 7 a für zuschlagsberechtigte Arbeiten sowie die Tabelle der Zeitzuschläge und des Überstundenentgeltes angehoben.
Des Weiteren wurde in der ARK festgelegt und geregelt, dass die Verweildauer, also die Zeit der Stufen, für die Entgeltgruppe 5 bis 13 von derzeit 72 auf 48 Monate herabgesetzt wird. In der Konsequenz bedeutet das, dass die nächste Stufe nicht nach sechs Jahren, sondern bereits nach vier Jahren fällig ist.
Ab dem 01.01.2026 beträgt die Erfahrungs-stufe 1 dann nicht mehr fünf, sondern vier Jahre.
Die Dienstnehmer- und die Dienstgeberseite haben sich weiterhin darauf verständigt, dass bis zum 30.09.2026 keine weiteren gehaltsrelevanten Forderungen, weder von der Dienstgeber- noch von der Dienstnehmer-seite, eingefordert werden.
ARK-rechtlich ist noch von Bedeutung, dass die Laufzeit dieser Vereinbarung 12 Monate beträgt.
Wie aus der Verhandlungsgruppe der Kirchengewerkschaft, der AVR-Kommission, mitgeteilt wurde, ist die Einigung nach vielen harten kontroversen Diskussionen mit einem Gesamtpaket von 6,4 % auch im Landesverband auf Zustimmung gestoßen.
Für den Landesverband Diakonie Mecklenburg-Vorpommern
Klaus Gryzbeck Renate Krajewski Rena Groß Oliver Kunst
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