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Liebe Kolleginnen,liebe Kollegen,liebe Mitlesende,

 

2022 neigt sich dem Ende. 2023 beginnt. Wir, die Kirchengewerkschaft möchten vielleicht nochmal zwei/drei Sätze aus unserer Sicht zum neuen Jahr mitteilen.

Der berühmte gelbe Schein ist die Zukunft, weil er digitalisiert wird. Jeder kennt es, dass bei einer Erkrankung die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den berühmt-berüchtigten “gelben Schein“ medizinisch belegt wird und dann sowohl ein Exemplar an die Krankenkasse als auch eins an den Arbeitgeber und eins für Ihre eigenen Unterlagen gebraucht wurden.

Dieses ändert sich nun, da zum 01.01.2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt wird. Somit wird von den Arztpraxen dieses direkt an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber holt sich diese entsprechenden Informationen dann aus dem elektronischen Postfach der jeweiligen Krankenkasse. Somit kann die Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung, natürlich ohne die Diagnosen, vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse abgerufen werden. Wichtig hierbei ist, dass die Krankmeldung beim Arbeitgeber dadurch natürlich nicht entfällt. Weiterhin müssen Sie zeitnah entsprechend der tarifrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Regelungen und die damit einhergehende vermutliche Dauer die entsprechende Stelle in Ihrer Dienststelle informieren.Somit können Sie sich dann ausschließlich und ausdrücklich um die Genesung Ihres Körpers und Ihrer Gesundheit kümmern. 

Es verändern sich auch im Kalenderjahr 2023 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Sie werden von 2,4 auf 2,6 % des Arbeitsentgeltes angehoben. Gleichzeitig wird über den Arbeitgeber auch die Krankenversicherung von durchschnittlich 1,3 auf 1,6 % angehoben.

Viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten im Homeoffice vorübergehend aufgrund der Pandemie oder auch nunmehr als dauerhafte Regelung in ihrer Einrichtung.Bisher bekamen diese Kolleginnen und Kollegen € 5,00 pauschal als steuerliche Vergünstigung über das Finanzamt gutgeschrieben. Nunmehr soll es für 2023 insgesamt 210 Tage geben, die vorher auf 120 Tage pro Jahr beschränkt waren. Der Tagessatz wird auch um einen Euro auf jetzt € 6,00 dann angehoben.

Wenn wir schon bei der Steuer sind, ist damit auch geregelt, dass, wenn das häusliche Arbeitszimmer, das die einen oder anderen in ihrer Wohnung haben, nunmehr der Mittelpunkt der beruflichen Arbeit z. B. durch Homeoffice ist, dann kann auch hier eine Pauschale geltend gemacht werden, die aber maximal € 1.260,00 beträgt.

Für die Rentnerinnen und Rentner unter den Lesenden hier ist das Jahr 2023 insoweit von Bedeutung, dass diese unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Somit konnten Menschen, die in der Regelaltersrente seit 2017 in diesem Status sind, schon unbegrenzt hinzuverdienen. Ab dem 01.01.2023 sind dieses nun auch sogenannte Frührentner. Bisher galt, dass der Hinzuverdienst eine Höchstgrenze von € 46.060,00 hatte. Die Menschen mit einer Erwerbsminderungs-rente werden großzügig auch bei der Hinzuverdienstgrenze berücksichtigt.

Bei einer vollen EM (Erwerbsminderungsrente) dürfen bis zu € 17.823,75 jährlich anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Bei Menschen, die teilweise erwerbsgemindert sind, liegt die Grenze bei € 35.647,50 jährlich, wenn sie denn maximal 6 Stunden am Tag arbeiten können. Die sogenannten Midijobber können im Kalenderjahr 2023 statt der bisherigen € 1.600,00 nun € 2.000,00 monatlich verdienen, ohne dass sie die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es gibt noch viele weitere kleine Details, die eventuell für Sie von Bedeutung sein könnten. Dieses alles hier aufzuführen, würden Newsletter sprengen.

Zum Jahresabschluss verbleiben wir, die Geschäftsstelle der Kirchengewerkschaft, mit der Hoffnung, dass Sie im Jahr 2023 zuversichtlich in dieses neue Jahr gehen, dieses neue Jahr zuversichtlich gestalten, dass Sie erfolgreich mit Lust und Leidenschaft das neue Jahr 2023 genießen werden.

 

Hubert Baalmann

Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist

 

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