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Pflegebonus für besondere Berufsgruppen

 

Mit Datum 27.06.2022 haben der Bundestag und der Bundesrat beschlossen, einen Corona-Pflegebonus für die Träger der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zu zahlen. Mit diesem Geldbetrag sollen die besonderen Leistungen und Belastungen von Beschäftigten im Gesundheitswesen während der Coronapandemie noch einmal gewürdigt werden.

Die Kirchengewerkschaft ist der Auffassung, dass hier wieder einmal nur eine kleine Berufsgruppe, mit Sicherheit berechtigt, in den Blickwinkel geraten ist.

All die Kolleginnen und Kollegen, die in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, in der Jugendhilfe und in der Kindertagesstätten-Betreuung ihren Coronadienst taten, sind wieder mal außen vor. Dieses ist nach unserem Dafürhalten zu kurz gesprungen.

Darüber hinaus ist die zur Verfügung gestellte Summe zu gering, um die geforderten Beschäftigten in allen Berufsgruppen, die mit Menschen und am Menschen gearbeitet haben, angemessen finanziell anzuerkennen.

Hierbei stellt der Bundesvorstand der Kirchengewerkschaft noch einmal fest, dass die Arbeitsbedingungen nicht nur in gesundheitlichen, sondern auch in erzieherischen Einrichtungen grundlegend und dauerhaft verbessert werden müssen.

Somit kann eine Einmalzahlung nur ein ganz kleines Pflaster im Rahmen der Anerkennung sein.

Unter der Voraussetzung, dass der Blick auf alle nicht gesehen wird, schauen wir uns einmal die Gesetzgebung an und stellen fest, dass diesen Pflegebonus nur die Menschen bekommen, die zwischen dem 01.11.2020 und dem 30.06.2022 mindestens 3 Monate in einer Altenhilfeeinrichtung tätig waren und dieses am 30.06.2022 weiterhin sind.

In der Altenhilfe profitieren nicht nur, so die Gesetzgebung, die Pflegekräfte, sondern auch die Beschäftigten in den Servicegesellschaften und die Kolleginnen und Kollegen, die über Leiharbeitsfirmen gekommen sind. Darüber hinaus auch die Kolleginnen und Kollegen, die als Bundesfreiwillige und im Freiwillig Sozialen Jahr in den entsprechenden Einrichtungen gearbeitet haben.

550 Euro bekommt eine Pflegekraft.

Die sogenannten Alltagsbegleiter*innen, Betreuungskräfte und andere Beschäftigte, die mindestens 25 % ihrer Arbeitszeit unmittelbar an pflegebedürftigen Menschen gearbeitet haben, bekommen 370 Euro. Die Bundesfreiwilligen und die jungen Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr erhalten 60 Euro. Alle anderen, die in Pflegeeinrichtungen tätig waren, sollen 190 Euro bekommen.

Diese Bonuszahlung ist möglicherweise schon ausgezahlt worden, aber soll spätestens bis Dezember 2022 ausgezahlt werden.

Wie wir aus der Kollegenschaft der Mitglieder der Kirchengewerkschaft wissen, ist in den meisten Fällen dieses Geld noch nicht geflossen.

Der Gesetzgeber sagt, dass die Einrichtungen, die Dienstgeber, die jeweiligen Kranken- und Pflegever-sicherungen die Zahlen melden sollen, die berechtigt sind. So erhalten dann die entsprechenden Einrichtungen von den Kostenträgern die Beträge bis Ende September überwiesen, so dass dann eine Auszahlung unverzüglich erfolgen sollte.

Unverzüglich heißt bis spätestens mit der Dezemberabrechnung 2022. Her wird für den einen oder anderen auch die Frage der Steuerfreiheit von Bedeutung sein. Die Prämie, die aufgrund der Coronapandemie ausgezahlt wird, ist laut Bundesfinanzministeriums bis 4.500 Euro pro Person steuer- und abgabefrei. Neben den staatlichen Bonuszahlungen sind auch andere Sonderzahlungen von der Steuer befreit. Dies können Einzelverabredungen in den Dienststellen, den Einrichtungen sein, die über Tarifverträge oder AVR-Regelungen ausgeschüttet worden sind. Somit möchten wir alle unsere Kolleginnen und Kollegen und auch die, die es werden wollen und in diesen Kreis der Begünstigten fallen, bitten, die nächsten Monate auf ihre Gehaltsabrechnungen zu achten. Es ist für uns als Kirchengewerkschaft wichtig, im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten der Arbeitsvertragsrichtlinien oder der Tarifverträge dafür Sorge zu tragen, dass auch alle anderen einen entsprechenden Bonus erhalten.

 

Im Auftrage des Bundesvorstandes

 Hubert Baalmann

 Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist

 

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