Logo der Kirchengewerkschaft

Mehr Geld für Pflegekräfte,
höhere Beiträge für Kinderlose: Die Bundesregierung hat sich Berichten zufolge auf eine Änderung der Pflegereform geeinigt. Einrichtungen sollen nur eine Zulassung bekommen, wenn sie nach Tarif bezahlen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitglieder und liebe Wegbegleiter*innen des Landesverbandes Diakonie Mecklenburg-Vorpommern der Kirchengewerkschaft, ich, Klaus Gryzbeck, als Vorsitzender des Landesverbandes, musste am 30. Mai 2021 in der Tagesschau hören, dass die Bundesregierung eine Änderung der Pflegereform vor dem Ende der Legislaturperiode plant! 

Mehr Geld für Pflegekräfte, höhere Beiträge für Kinderlose: Die Bundesregierung hat sich Berichten zufolge auf eine Änderung der Pflegereform geeinigt. Einrichtungen sollen nur eine Zulassung bekommen, wenn sie nach Tarif bezahlen.

Hier wird durch die Bundesregierung versucht, im Wahlkampf Stimmung zu machen, anstatt überlegt zu handeln und nicht mit Schnellschüssen eine Reformänderung durchzusetzen!

Was ist mit den Einrichtungen, die den 3. Weg nachgehen? Wird es weiterhin eine Extrawurst für diese geben?

Bekannt ist weiterhin, dass die Caritas einen einheitlichen Tarifvertrag in der Altenpflege abgelehnt hat und die Diakonie nach dieser Bekanntgabe kein Votum mehr abgab. Nun wird geplant, Einrichtungen nicht zu eröffnen, die nicht nach Tarif bezahlen!

Denn hier liegt der Unterschied im Detail: Tarifvertrag ist nur im 2. Weg praktizierbar!
Eine Aufhebung der Kirchenautonomie bzw. des Selbstbestimmungsrechts im Arbeitsrecht muss nach Ansicht des Landesverbandes Diakonie Mecklenburg-Vorpommern zuerst erfolgen, um dann eine Gleichberechtigung aller zu erreichen. 
Durch die eigenständige Organisation der sich selbst so bezeichnenden Unternehmensdiakonie wird die Anbindung an die verfasste Kirche immer loser oder ist teilweise nur noch Geschichte.

Wird z. B. ein Krankenhaus in einer privatrechtlichen Organisationsform geführt, mag man sich schon fragen, warum hier nicht Betriebsverfassungsrecht, sondern kirchliches Mitarbeitervertretungsrecht Anwendung findet. 
Die kirchlichen Einrichtungen verschaffen sich durch diese Sonderstellung in Deutschland einen unlauteren Konkurrenzvorteil.
Dieses heutige kirchliche Arbeitsrecht ist und bleibt ein Skandal. Bezahlt aus Sozialleistungen, fast ohne eigenen finanziellen Beitrag der Kirchen werden Hundertausende von Menschen in Einrichtungen von Kirche und Diakonie beschäftigt.
Wenn die Legislative, Exekutive, Judikative nicht den Mut haben, endlich das kirchliche Selbstbestimmungsrecht im Arbeitsrecht zu beenden bzw. an das Arbeitsrecht, wie es bei der AWO, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem DRK gilt, werden weiter Mitarbeitende in ihrer persönlichen Lebensführung massiv eingeschränkt. Im 21. Jahrhundert und auch im europaweiten Vergleich ein absolutes Novum. Wenn man berücksichtigt, dass alle Untergerichte, inklusive Bundesarbeitsgericht, den Betroffenen Recht gegeben haben, kann man nur hoffen, dass entweder das Bundesverfassungsgerichts oder europäische Gerichte dem zeitnah ein Ende setzen.
Bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entsteht der Eindruck, dass die Einrichtungen nur noch deshalb Mitglied in Diakonischen Werken sind, damit die Arbeitgeber*innen das für sie sehr günstige kirchliche Arbeitsrecht zur Personalkostensenkung nutzen können! Dieses macht die Diakonie unglaubwürdig. Wenn wir dann noch das Outsourcing betrachten, widerspricht dies dem von der Öffentlichkeit gezeichneten Bild des MVGs.

Wir, der Landesverband Diakonie Mecklenburg-Vorpommern, erwarten einen einheitlichen Tarifvertrag für Alten- und Krankenpflege! Herabsetzung und Angleichung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 38,5h-Woche, gleichen Urlaub, mind. 30 Tage, und Zusatzurlaub bei Nachtdienst!
Ebenfalls ist es unserer Meinung wichtig, die Arbeitstage in Gänze zu prüfen, denn bekanntlich arbeiten Kolleginnen und Kollegen nicht nur in fünf- oder sechs-Tage-Wochenrhythmen. 
Schichtdienst ist laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine besondere Belastung für Arbeitnehmer*innen. Und hier müssen sich Arbeitgeber*innen und Politik der Herausforderung stellen, die Mitarbeitenden gesund und leistungsfähig bis zur Rente im Betrieb zu halten.Denn ein Zusammenhang zwischen Dienstplan und individueller Gesundheit kann nicht bestritten werden.
Weitere Zuschläge müssen sich auch nach dem gesetzlichen Minimum richten, z.B. Nachtzuschlag von 25%, und nicht die Regelung treffen, dass es in einem Tarifvertrag gesondert und schlechter geregelt werden kann.

Dieses heißt im Klartext, diese Regelungen müssen reformiert werden!
Hier muss ein Paragraph für Schichtarbeiter in Pflegeeinrichtungen bzw. für Pflegeberufe geschaffen werden. 
Das bestehende Arbeitszeitgesetz ist für Pflegeberufe und vor allem im Schichtdienst schlecht umsetzbar. Hier könnte das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz- (KA-AZG) aus Österreich als Vorlage dienen. 
Alles Weitere ist aus Sicht des Landesverbandes Diakonie Mecklenburg-Vorpommern ein Schnellschuss, dem Einhalt geboten werden muss.

Des Weiteren werden alle Eheleute, die keine Kinder bekommen können, benachteiligt, weil sie genetische Vorerkrankungen haben oder eine Befruchtung unmöglich ist. Die Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist ebenfalls ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.Hier sieht sich der Landesverband in der Verantwortung, seine Mitglieder zu unterstützen.

 

Klaus Gryzbeck
Vorsitzender Landesverband Diakonie
Mecklenburg-Vorpommern

 

Alle reden von Solidarität! Wir auch!

Jetzt Mitglied der Kirchengewerkschaft
werden!


Mit Dir sind wir eine*r mehr!


 

 

 

 

 

 


Kontaktdaten der Kirchengewerkschaft