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Konstituierung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen macht Weg frei für gemeinsames Arbeitsvertragsrecht

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach vier Jahren intensiver Gespräche und Vorbereitungen zeichnet sich mit der konstituierenden Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen (ARK.DH) am heutigen Mittwoch in Frankfurt ein gemeinsames Arbeitsvertragsrecht für die Mitarbeitenden der Diakonie in Hessen sowie in Teilen von Rheinland-Pfalz und Thüringen (Schmalkalden) ab. Bisher waren in den beiden Kirchengebieten Hessen und Nassau sowie Kurhessen-Waldeck jeweils eigene Kommissionen gemeinsam mit der jeweiligen Landeskirche tätig. Nunmehr ist es gelungen, eine eigene Arbeitsrechtliche Kommission für die Diakonie Hessen zu besetzen.

Die ARK.DH setzt sich paritätisch aus sieben Vertretern und Vertreterinnen der Mitarbeitenden (Dienstnehmerseite) sowie aus sieben Vertretern und Vertreterinnen von Leitungsorganen (Dienstgeberseite) aus dem Bereich der Diakonie Hessen zusammen. Auf Dienstnehmerseite kommen fünf Mitglieder vom Verband für Mitarbeitende in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck und im Diakonischen Werk in Hessen e.V. (VKM-HNKW) sowie zwei weitere Mitglieder vom Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft. Die sieben Mitglieder und Stellvertretungen auf Dienstgeberseite wurden vom Aufsichtsrat der Diakonie Hessen entsandt.

Als erste richtungsweisende Entscheidung stand die Wahl zum Vorsitzenden auf der Agenda: Christoff Jung (Dienstgeberseite) wurde zum Vorsitzenden gewählt, zu dessen Stellvertreter Ralf Zeuschner (Dienstnehmerseite). „Wir sind sehr froh darüber, dass fünf Jahre nach der Fusion der beiden Diakonischen Werke in Hessen und Nassau sowie Kurhessen-Waldeck nun auch die ARK der Diakonie Hessen die Arbeit aufnehmen und sich den wichtigen inhaltlichen Themen widmen kann“, sagen der neue Vorsitzende Christoff Jung und sein Stellvertreter Ralf Zeuschner unisono.

Parallel zur ARK.DH findet in Darmstadt die erste konstituierende Sitzung der neuen Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (ARK.EKHN) statt.

Hintergrund Arbeitsrechtliche Kommission
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat in erster Linie die Aufgabe, Arbeitsbedingungen der in einem Arbeitsverhältnis beschäftigten Mitarbeitenden zu regeln. Dies umfasst Regelungen zu Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen und gilt ergänzend für Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse sowie sozialpädagogisch betreute Beschäftigungsverhältnisse.
Die ARK.DH wird daher insbesondere für die Weiterentwicklung der bisherigen Arbeitsvertragsrechte in der Diakonie Hessen und einer möglichen Zusammenführung zuständig sein. Für die Mitarbeitenden im Bereich der Diakonie in Kurhessen-Waldeck verweisen die Dienstverträge auf die Arbeitsvertragsrichtlinien für den Bereich des Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck (AVR.KW). Eine Arbeitsrechtliche Kommission besteht für diesen Bereich seit Beginn des Jahres 2016 nicht mehr. Für die Mitarbeitenden im Bereich der Diakonie in Hessen und Nassau hat die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Diakonie in Hessen und Nassau (ARK.HN) die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie in Hessen und Nassau (AVR.HN) beschlossen. Die Amtszeit der ARK.HN endete am 31.03.2018.

Pressestelle
Diakonie Hessen -
Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

 


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