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Zulage im Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie

 

 

Liebe Kolleg*innen,

 bei den Tarifgesprächen am 26.10.2022 hat der VKDA (Verband kirchlicher und diakonischer Anstellungsträger in Norddeutschland) für die Betriebe der Abteilung 3, das sind die stationäre und ambulante Pflege, und hier ausschließlich für Hamburg, eine tarifliche Zulage in Höhe von 3 % angeboten.

Dieser Tabellenwert, der ab 01.04.2023 ausschließlich für den Bereich Hamburg gelten soll, wurde seitens der Kirchengewerkschaft sehr kontrovers verhandelt.

Seitens der Arbeitgeber wird festgestellt, dass es im Bereich der ambulanten und stationären Pflege im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg eine sehr hohe Fluktuation gibt und gleichzeitig ein extremer Fachkräftemangel vorherrscht. Durch die Fluktuation, und dieses wird auch seitens der Kirchengewerkschaft und ihrer Tarifkommission bestätigt, geht es darum, Mitarbeitende in den diakonischen Einrichtungen zu halten.

Der Kirchengewerkschaft ist es wichtig, keinen Unterschied in den Tabellenwerten zwischen Pflegekräften, Erzieher*innen sowie zwischen der Altenhilfe und Krankenhauspflege herbeizuführen.

Im Rahmen der Tarifverhandlungen haben wir deutlich gemacht, dass gleichzeitig in der Abteilung 4 des KTD, also den Krankenhäusern, eine Zulage zu zahlen ist.

Wir sehen, dass die finanziellen Anreize für Kolleginnen und Kollegen in der Pflege dazu motivieren, kurzfristig aus stationären Einrichtungen (Krankenhäuser) in ambulante Dienste überzuwechseln. Dieses gilt es nach Auffassung unserer Tarifkommission zu verhindern.

Gleichzeitig haben wir vorgetragen, dass die Beschäftigten der Abteilung 1 Allgemein sowie der Abteilung 2 Erziehungs- und Sozialdienst im Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie Mitberücksichtigung finden müssen.

Dieses war mit dem VKDA bedauerlicherweise nicht zu verhandeln.

Die Tarifkommission der Kirchengewerkschaft hat sich kritisch, sehr kritisch, mit dem Thema auseinandergesetzt und letztendlich beschlossen, diese 3 % lineare Erhöhung kurzfristig zum 01.04.2023 zu tarifieren.

Da wir außerhalb der Entgeltverhandlungen sind, wird die Kirchengewerkschaft dafür Sorge tragen, dass es im kommenden Kalenderjahr 2023 hier einen erhöhten Tabellenwert für alle Beschäftigten im Geltungsbereich des KTD kommen wird.

Es ist uns aber gelungen, dass dieser Tabellenwert in der Abteilung 3 in Schleswig-Holstein zum 01.09.2023 zur Wirkung kommen wird.

Der zeitliche Versatz ist der Tatsache geschuldet, dass die Refinanzierungsverhandlungen der einzelnen Träger für das Jahr 2023 bis zum Sommer abgeschlossen sind und die Verhandlungen für den Zeitraum nach dem Sommer 2023 nunmehr beginnen.

Nur eine starke Gewerkschaft mit möglichst vielen Beschäftigten, hier im Bereich des KTD, kann auch ein gutes Ergebnis erzielen.

Somit bedarf es einer breiten Solidarität aller diakonischen Beschäftigten in Hamburg und Schleswig-Holstein. 

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 Für die Tarifkommission

Thomas Marek

 

 

 Hubert Baalmann

 Gewerkschaftssekretär/Dipl.-Jurist

 

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