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Noch freie Plätze bei unseren Seminaren:

 

Mitarbeitervertretungsrecht kompakt (S1.1)

Für eine erfolgreiche Arbeit der Mitarbeitervertretung ist es immer wieder erforderlich, zu verstehen, dass die MAV-Arbeit Gremienverantwortung bedeutet.

Um gemeinsam im Interesse der Beschäftigten tätig werden zu können, ist die Kenntnis der Rahmenbedingungen unerlässlich.

Einzelthemen werden dazu u.a. sein:

Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung und ihrer Mitglieder Arbeitszeit, Behinderungsverbot, Schulungsanspruch Sachmittel, Raumbedarf, sachkundige Beratung Sitzungen, Tagesordnung, Beschlüsse und Niederschriften

Sprechstunden, Mitarbeiterversammlung

Referent: Klaus-Dirk Wildoer, Dipl.-Sozialpädagoge und Bildungsreferent der Kirchengewerkschaft

Ort: Farchauer Mühle, Farchauer Mühle 6, 23909 Ratzeburg/Farchau

www.farchauer-muehle.de

Kosten: 365,00 Euro, inkl. Skript, Verpflegung und Übernachtung

Termin: 14. Mai 2018, 13.00 Uhr bis (inkl. Mittagessen 12-13 Uhr) 15. Mai 2018, 17.00 Uhr

 

Mitarbeitervertretung oder Gewerkschaft - wer ist wofür zuständig? (S.5.1)

 

Die MAV ist die betriebliche Interessenvertretung der Mitarbeitenden. Sie soll die sozialen Gefüge des Betriebes, die Interessen der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten und überwachen. Sie soll prüfen, ob alle Rechte der Mitarbeiter eingehalten werden. Die Gewerkschaft ist anders. Sie ist ein Zusammenschluss freier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und wird ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert. Sie ist arbeitgeberunabhängig u. kann somit Arbeitsrecht, Tarifrecht/AVR als gleichgestellter Verhandlungspartner gestalten. Gemäß Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) und Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) ist es eine zentrale Aufgabe der Mitarbeitervertretung u. der Dienststellenleitung dafür zu sorgen, dass die Vereinigungsfreiheit in der Dienststelle gewahrt bleibt. Das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit nach Artikel 9 Abs. 3 GG (Grundgesetz) hat auch in Kirche und Diakonie seine Gültigkeit.

Gemäß MVG und MAVO hat die MAV die Aufgaben, berufliche, wirtschaftliche und soziale Belange der Mitarbeitenden zu fördern. Das Mitbestimmungsrecht der Mitarbeitervertretung ersetzt jedoch nicht die individualrechtliche Vertretung der Mitarbeitenden durch Fachanwälte oder Gewerkschaften. Dieses Tagesseminar versucht, den MAVen Sicherheiten im Umgang mit der eigenen Aufgabe und dem Recht auf Werbung für Mitarbeiterverbände oder Gewerkschaften zu vermitteln. Zielgruppe: Erfahrene MAVen, Neueinsteiger, Interessierte

sowie Gewerkschaftsmitglieder.

Referent: Hubert Baalmann, Dipl.-Jurist / Gewerkschaftssekretär

Hotel Ort: Schweizer Hof, Wilhelmshöher Allee 288, 34131 Kassel

www.hotel-schweizerhof-kassel.de

Vital Lounge / Sauna / Spa inkl.

Kosten: 195,00 Euro, inkl. Skript und Verpflegung 29. Mai 2018, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

 


BEM, das 7-Schritte-Modell - Psychische Belastungen, Vertiefung und Darstellung möglicher Lösungsansätze (S.12)

Ist der Mitarbeitende insgesamt länger als 6 Wochen in den vergangenen 12 Monaten krank gewesen, so ist der Arbeitgeber verpflichtet das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Bei den Erkrankungen kann es sich um häufige Kurzerkrankungen, Arbeitsunfähigkeit als Folge von Unfällen, Überlastung und körperliche Leiden handeln. Das BEM soll dem Mitarbeitenden die Rückkehr an seinen Arbeitsplatz ermöglichen und erneuter Erkrankung durch geeignete Maßnahmen vorbeugen. In diesem Seminar möchten wir ihnen die "7 Schritte" des BEM vorstellen. Die psychischen Beam Arbeitsplatz treten ebenfalls als Grund für Langzeiterkrankungelastungen auf, eine Methode der Erfassung und Auswertung dieser Belastungen wird ein wesentlicher Teil dieses Seminares sein. Begleitet werden beide Themen durch praktische Beispiele und Übungen. Die Seminarteilnehmer erhalten alle notwendigen

Unterlagen auf einem USB-Stick.

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Referent: Hartwig Kuschmierz, Fachkraft für Arbeitssicherheit/Mitarbeitervertretung

Ort: Hanns-Lilje-Haus, Hotel und Tagungshaus,

Knochenhauerstraße 33, 30159 Hannover

www.hanns-lilje-haus.de

Kosten: 342,00 Euro, inkl. Skript, Verpflegung und Übernachtung

Termin: 24. Mai 2018, 13.00 Uhr bis (inkl. Mittagessen 12.30 -13 Uhr)

25. Mai 2018, 16.00 Uhr

 

 

Anmeldungsformular: hier

Kleingedrucktes: Hier

ACHTUNG:

Das Seminar 2.1 findet nun (aufgrund des Feiertages 31.10) vom 12. - 14. November 2018 statt!

 

 

 

 

 


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