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Arbeitsrechtsregelung Diakonie Hessen

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,

 

die Diakonie Hessen hat durch aktive Gestaltung unter Einflussnahme der Kirchengewerkschaft – Landesverband Hessen – durch Beschluss des Aufsichtsrates der Diakonie Hessen zum 01.01.2018 eine neue ARRO.DH (Arbeitsrechtsregelungsordnung Diakonie Hessen) in Kraft gesetzt.

Der Landesverband Hessen der Kirchengewerkschaft hat nun in den letzten Wochen seinen Mitgliedern die Arbeitsrechtsregelungsordnung vorgelegt mit der Frage, ob wir, die Kirchengewerkschaft – Landesverband Hessen – uns aktiv an der Arbeitsrechtsgestaltung beteiligen sollen?

Mit großer Mehrheit hat die Mitgliedschaft zugestimmt, dass die Kirchengewerkschaft – Landesverband Hessen – sich aktiv an der Arbeitsrechtsregelung der Diakonie Hessen beteiligt.

Viele Diskussionen im Landesverband und in den diakonischen Einrichtungen haben offensichtlich dazu geführt,  dass unsere Mitglieder den Landesvorstand mit dieser Entscheidung beauftragen, die AVR nach Jahren wieder zu pflegen und wegen der bisherigen Gehaltseinbußen dafür Sorge zu tragen, dass die Aufnahme der Arbeit zur aktiven Gestaltung zeitnah erfolgen soll.

Bei dieser Entscheidung müssen die rechtlichen Hintergründe berücksichtigt werden.

Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 2012 haben Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht mit sich gebracht. Höchstrichterlich steht nun fest, wofür wir schon lange kämpfen, dass die Gewerkschaften auch beim kirchlichen und diakonischen Arbeitgeber zu beteiligen sind!

Feststeht aber auch, dass Tarifverträge nicht erzwungen werden können, jedenfalls soweit die Vorgaben des Bundesarbeits-gerichts zur Gestaltung des Dritten Weges eingehalten werden (neutrale Schlichtung, Verbindlichkeit der Arbeitsbedingungen und Beteiligung der Gewerkschaften).
Der kirchliche Gesetzgeber hat infolge  dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seine Arbeitsrechtsregelungsgesetze entsprechend angepasst. Auch die Arbeitsrechtsregelungsordnung Diakonie Hessen sieht nunmehr ein
Beteiligungsrecht der Gewerkschaften in der Arbeitsrechtlichen Kommission vor.

Wir als unabhängige Gewerkschaft entsenden dann von uns bestimmte Mitglieder in die Arbeitsrechtliche Kommission, nehmen den mehrheitlich beschlossenen Auftrag an und werden uns für die Interessen und Rechte unserer Mitglieder in der Arbeitsrechtlichen Kommission einsetzen.

Zeigt Euch solidarisch und übernehmt ebenso Verantwortung, damit das Jahr 2018 ein erfolgreiches für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird.

Obgleich wir uns nun an der Arbeitsrechtlichen Kommission beteiligen, halten wir weiter daran fest, für den Zweiten Weg (Tarifvertrag) zu kämpfen.

Die Zukunft hängt davon ab, was wir heute tun. (Mahatma Gandhi)

Für den Landesvorstand

Burkhard Schops
(Landesvorsitzender)

 

 

 


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