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Die Kirchengewerkschaft hat alle Parteien die sich bei der Bundestagswahl 2017 um Mandate bewerben fünf Fragen zur Kirche, zum Kirchlichen Arbeitsrecht sowie zum Fachkräftemangel gestellt.

Hier sind nun die Antworten zusammengefasst im Original Wortlaut

1. Wie positionieren Sie sich zu den Sonderrechten der großen Kirchen, insbesondere mit dem Blick auf die praxisrelevante Arbeitsrechtsetzung?

CDU / CSU

Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht – auch im Hinblick auf die Ausgestaltung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen im kirchlichen Raum – ist grundgesetzlich geschützt. Es ist Sache der Kirchen, aus ihrem theologischen Verständnis heraus zu regeln, wie sie ihre inneren Verhältnisse ordnen, welche Anforderungen an die Person eines Stelleninhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten mit der Stelle verbunden sind. Durch richterliche Entscheidungen wurde dieses Recht wiederholt bestätigt und konkret ausgelegt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Partizipation und Demokratie soll auch bei kirchlichen Arbeitgebern eine größere Rolle spielen. Für ihre Beschäftigten wollen wir Koalitionsfreiheit und Streikrecht gewährleisten. Zudem halten wir die persönlichen Loyalitätspflichten von Mitarbeiterinnen bei kirchlichen Trägern außerhalb des religiösen Verkündigungsbereiches für unverhältnismäßig. Wir wollen deshalb die Rechte der kirchlichen ArbeitnehmerInnen stärken und Ausnahmeregelungen beschränken.

FDP

Für uns Freie Demokraten ist die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit ein hohes Gut. Das Selbstbestimmungsrecht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften umfasst beispielsweise auch das Recht, bestimmte berufliche Anforderungen eigenständig festzulegen. Dieses Selbstbestimmungsrecht ist ebenfalls verfassungsrechtlich garantiert (Art.140 GG i.V.m. Art.137 Abs. 3 Weimarer Reichverfassung). Für die Sonderrechte außerhalb des Verkündungsbereiches setzen wir Freie Demokraten auf den Dialog mit Kirchen, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Beteiligten, mit dem Ziel, dass die Interessen der Beschäftigten hinreichend berücksichtigt werden. Hierbei sind insbesondere die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2010 zu berücksichtigen.

DIE LINKE

Das Streikrecht und die betrieblichen Mitbestimmungsrechte müssen auch für die Beschäftigten in Kirche, Diakonie und Caritas uneingeschränkt gelten. Wir wollen, dass der § 118 des Betriebsverfassungsgesetzes mit Ausnahmen für Religionsgemeinschaften und Tendenzbetriebe gestrichen werden muss. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss auch in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden. Das Arbeitsrecht muss sicherstellen, dass ein aus Sicht der Kirchen »fehlendes privates Wohlverhalten« nicht zur Grundlage von Kündigungen in kirchlichen Einrichtungen und Betrieben gemacht werden darf.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Wir, die PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ, bekennen uns ausdrücklich zur Religionsfreiheit, aber auch genauso zur Trennung von Staat und Kirche. Religion ist unseres Erachtens Privatsache. Daher erachten wir es als nicht akzeptabel, dass die Kirchen beim Arbeitsrecht das Sonderrecht zur Diskriminierung von Nicht-Gläubigen oder Menschen mit bestimmten sexuellen Orientierungen oder geschlechtlichen Identitäten haben

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

Grundsätzlich ist hierzu zu sagen, dass die angesprochenen Sonderrechte nicht nur für die „großen Kirchen“ gelten, sondern nach der Bestimmung des Betriebsverfassungsgesetzes für alle Religionsgemeinschaften Reichweite des kirchlichen Kündigungsrechts

Diese Frage wird immer dann akut, wenn spektakuläre Fälle durch teilweise reißerische Presseberichte an die Öffentlichkeit gelangen. Dabei wird übersehen, dass es sich tatsächlich i.d.R. um wenige Einzelfälle handelt.

Auch für andere sogenannte „Tendenzbetriebe“ gelten besondere arbeitsrechtliche Vor-schriften, d.h., insofern sind nicht nur die Kirchen (und mit ihnen auch andere Religionsgemeinschaften/Konfessionen) in dieser Frage privilegiert.

b) Caritas/Diakonie und Betriebsverfassungsgesetz

In § 118 Betriebsverfassungsgesetz wird gesagt, dass für Kirchen und Religions-gemeinschaften Sonderregelungen dann gelten, wenn es den Erziehungsbereich betrifft; ansonsten nur dann, wenn Einrichtungen „überwiegend“ den sozialen oder religiösen Zwecken dienen.

Die ÖDP meint deshalb, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Aus diesem Grunde haben Gerichte nicht durchweg einheitlich entschieden. Insgesamt ist zum Arbeitsrecht zu sagen, dass die Kirchen und Religionsgemeinschaften davon ausgehen, in ihren Arbeitsbereichen „besondere Dienstgemeinschaften“ zu bilden, die ein spezielles Rechtssystem bedingen. Jedem kirchlichen Mitarbeiter steht zudem die Klagemöglichkeit vor den Arbeitsgerichten offen, was auch in vielen Fällen genutzt wird. Die Kirchen halten sich in ihrem Verhalten an diese Gerichtsentscheidungen.

Bayernpartei

Die Bayernpartei erkennt an, dass die Kirchen kein „normaler Arbeitgeber“ sind. Auch dass die kirchlichen Werke ganz überwiegend als Tendenzbetrieb geführt werden, würden wir nicht ändern. Selbstverständlich sind Mindeststandards einzuhalten.

 

SPD

Die SPD respektiert das Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und weltanschaulichen Vereinigungen, das sich aus Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung ergibt. Allerdings hat die auch politisch gewollte Wettbewerbsorientierung im Bereich der sozialen Dienstleistungen dazu geführt, dass sich kirchliche Unternehmen wie gewöhnliche Unternehmen im Markt verhalten. Die Aushandlung von Arbeitsbedingungen und Entlohnung muss daher auch bei kirchlichen Unternehmen auf gleicher Augenhöhe zwischen Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite erfolgen. Aus dem Sonderstatus der Arbeitnehmerrechte im kirchlichen Bereich darf keine Wettbewerbsverzerrung entstehen. Das Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und damit auch der Kirchen und ihrer Einrichtungen findet seine Schranken in den Grundrechten. Soweit die Kirchen und ihre Einrichtungen Arbeitgeber sind, muss die Grenze ihres Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts als Arbeitgeber deshalb von den Grundrechten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer her bestimmt werden und nicht umgekehrt. Gleiche Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte bei Kirchen sind aus unserer Sicht vereinbar mit dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht. Insbesondere das Streikrecht ist elementares Grundrecht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und muss auch im kirchlichen Bereich gelten. Um der Zersplitterung der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen und der Tarifabschlüsse zu begegnen, ist ein allgemeinverbindlicher Branchentarifvertrag Soziales notwendig.

 

 

 


2. Das Tarifeinheitsgesetz ist unter Gewerkschaftern ein sehr großes, streitiges Thema. Welche Bedeutung hat das Tarifeinheitsgesetz für Sie?

CDU / CSU

Wir bekennen uns klar zur gesetzlich festgeschriebenen Tarifautonomie. Gleichzeitig haben wir aber auch den Betriebsfrieden im Blick. Dieser hat dazu geführt, dass Deutschland bis heute weltweit eines der Länder ist, in denen am wenigsten gestreikt wird. Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit haben CDU und CSU gemäß dem Prinzip „ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ die Tarifeinheit und die innerbetriebliche Solidarität gestärkt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir sind der Auffassung, dass ein Tarifvertrag pro Betrieb zwar anstrebenswert ist, Kooperation und Solidarität aber nicht gesetzlich erzwungen werden kann. Nach unserer festen Überzeugung haben alle Beschäftigten das Recht, sich – auch in kleinen – Gewerkschaften zu organisieren und in letzter Konsequenz für ihre Anliegen zu streiken.

FDP

Wir Freie Demokraten lehnen eine gesetzliche Tarifeinheit ab. Wir wollen freie Gewerkschaftswahl ermöglichen und die Rechte der Spartengewerkschaften schützen – das gilt auch für Gewerkschaften im konfessionellen Bereich.

DIE LINKE

DIE LINKE verteidigt prinzipiell das in der Verfassung verankerte Streikrecht. Daher fordern wir die Rücknahme des Tarifeinheitsgesetzes, das mit einer Einschränkung des Streikrechts verbunden ist. Wir stehen für starke Gewerkschaften. Nur mit einer hohen Durchsetzungskraft können insbesondere über Tarifverträge die Interessen der Beschäftigten umgesetzt werden.

Wir hätten uns deshalb gewünscht, dass das Tarifeinheitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht komplett gekippt wird.

Wenngleich Teile des Gesetzes als mit der Verfassung nicht vereinbar bezeichnet werden, hat das Gericht sie jedoch leider nicht für nichtig erklärt. Stattdessen muss der Bundestag die entsprechenden Passagen bis Ende 2018 nachbessern. Eindeutig klar gestellt wurde aber, dass kleine Gewerkschaften auch dann für einen Tarifvertrag streiken dürfen, wenn dieser nicht zur Anwendung kommt. Damit ist zumindest das Ansinnen der Bundesregierung, kleinen Gewerkschaften das Streikrecht zu entziehen, unterbunden worden. Nach dem Urteil muss sich der Deutsche Bundestag erneut mit dem Tarifeinheitsgesetz beschäftigen, wobei sich DIE LINKE – wie bisher – im Sinne der Stärkung der Gewerkschaften für die Rücknahme des Tarifeinheitsgesetzes einsetzen wird. Sollte dies nicht gelingen, werden wir uns dafür stark machen, dass zumindest für alle tarifmächtigen Gewerkschaften das Streikrecht nicht eingeschränkt wird.

Vor diesem Hintergrund ist es als Erfolg zu werten, dass das Bundesverfassungsgericht klar gestellt hat, dass kleine Gewerkschaften auch dann für einen Tarifvertrag streiken dürfen, wenn dieser nicht zur Anwendung kommt. Damit ist zumindest das Ansinnen der Bundesregierung, kleinen Gewerkschaften das Streikrecht zu entziehen, unterbunden worden. Nun muss darüber hinaus aber geregelt werden, wie ein möglicher Tarifvertrag der Minderheitengewerkschaft Anwendung findet, damit ein Streik nicht faktisch verhindert wird, weil sein Ergebnis real keine Rolle spielt. Wir erwarten, dass bei der Überarbeitung des Tarifeinheitsgesetzes auch das einleuchtende Votum der Minderheit der Karlsruher Richter berücksichtigt wird.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Da im Kollisionsfall betriebsweit das Mehrheitsprinzip gilt, ist davon auszugehen, dass sich diese Frage rechtlich selbst regelt.

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

Das Tarifeinheitsgesetz ist entstanden auf dem Hintergrund von Streikaktionen, bei denen kleine bis kleinste Gruppierungen (z.B. die GdL bzw. Cockpit) ganze Wirtschaftsbereiche fast vollständig zum Erliegen brachten und damit insgesamt eine Schlüsselposition nutzten, um singuläre Ansprüche auf Kosten der Allgemeinheit durchzusetzen.

Für die ÖDP ist ein solches Verhalten von einzelnen kleinen Gruppen problematisch, weil für die Durchsetzung von teils sehr egoistischen Ansprüchen (von z.T. sehr gut entlohnten und – im Ruhestand – sehr gut versorgten Beschäftigten) die gesamte Volkswirtschaft und damit das Wohlergehen der gesamten Bevölkerung in Mitleidenschaft genommen wird.

Gleichwohl ist für die ÖDP das Tarifeinheitsgesetz eine Möglichkeit, die Rechte von Gewerkschaftsmitgliedern zu stärken und zu erreichen, dass, falls mehrere Gewerkschaften in einem Betrieb vorhanden sind, im Vorfeld von Tarifverhandlungen eine gemeinsame Verhandlungsbasis aller gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten gesucht werden kann. So ließe es sich vermeiden, dass einzelne Gewerkschaften von der Betriebsleitung durch „Sonderangebote“ gegeneinander ausgespielt werden.

Bayernpartei

Für die Bayernpartei ist das Betriebseinheitsgesetz ein Verstoß gegen die in Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit. Insoweit können wir auch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht nachvollziehen.

 

SPD

Das Ziel des Tarifeinheitsgesetzes ist, eine Zersplitterung des bewährten Tarifvertragssystems und die Spaltung von Belegschaften zu verhindern. Wir haben in Deutschland mit der Tarifeinheit über Jahrzehnte gute Erfahrungen gemacht. „Tarifkollisionen" sollen vorrangig im Konsens gelöst werden. Mit dem Gesetz fördern wir die friedliche Lösung von Tarifkonflikten in Betrieben, in denen zwei oder mehr Gewerkschaften Tarifverträge für die gleichen Beschäftigten aushandeln wollen. Das Tarifeinheitsgesetz regelt, dass Gewerkschaften sich eigenverantwortlich abstimmen und für sauber getrennte Tarifregelungen in ihren Betrieben sorgen. Die Tarifeinheit steht unter dem Leitbild der Solidarität aller Beschäftigtengruppen in einem Betrieb. Es geht darum zu verhindern, dass

einzelne Arbeitnehmergruppen gegeneinander ausgespielt werden und es geht darum, dass die Durchsetzungsstärkeren die Durchsetzungsschwächeren mitnehmen. Das Streikrecht wird durch das Gesetz ausdrücklich nicht eingeschränkt. Die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht zur Durchsetzung berechtigter Interessen in Tarifauseinandersetzungen sind Grundrechte aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für die Sozialdemokratie niemals zur Disposition stehen.

 

 

 


3. Viele unserer Kolleginnen und Kollegen arbeiten für offensichtlich wenig Geld. Daraus ergibt sich die perspektivische Frage nach der Rente, dem Grundeinkommen sowie die Frage der grundsätzlichen Finanzierung des Sozialbereiches. Welche Position haben Sie hierzu?

CDU / CSU

CDU und CSU wollen soziale Berufe attraktiver machen. Die darin Tätigen leisten Tag für Tag einen großen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und Miteinander. Sie verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung. Wie bereits bei der Altenpflege wollen wir das Schulgeld z. B. für die Ausbildung von Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und weiteren Heilberufen abschaffen. Nach der Modernisierung der Ausbildung in den Pflegeberufen wollen wir die Arbeitsbedingungen im Pflegebereich weiter verbessern. Die auf den Weg gebrachten Verbesserungen bei der Personalausstattung werden wir entschlossen umsetzen.

Ziel von CDU und CSU ist es, dass es in Deutschland allen möglich sein soll, existenzsichernde Einkommen zu erzielen. Mit dem Mindestlohn wurde hierzu ein Beitrag geleistet. Des Weiteren sehen wir es im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe als zielführender an, niedrig entlohnte Arbeitnehmer mit Blick auf ihre konkrete Lebenssituation finanziell zu unterstützen, anstatt ein bedingungsloses Grundeinkommen zu zahlen. Dies soll Arbeitsuchende motivieren, Beschäftigungschancen zu ergreifen. Denn Arbeit ist mehr als bloßer Broterwerb. Sie ermöglicht Selbstverwirklichung, stiftet Lebenssinn und ist eine entscheidende Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Es gilt Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu fördern. Für Menschen, die beispielsweise aus Gesundheitsgründen nicht arbeiten können, soll es auch weiterhin eine Grundsicherung geben.

CDU und CSU bekräftigen die Rentenreform der Großen Koalition von 2007. Sie hat die Weichen für die Entwicklung des Renteneintrittsalter bis 67, des Rentenniveaus und der Rentenbeiträge bis zum Jahr 2030 umfassend und erfolgreich gestellt. Damit wurde auch die Generationengerechtigkeit verlässlich gesichert. Die Weiterentwicklung der Rente nach 2030 soll in einem partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner geregelt werden. Zu diesem Zweck setzen wir eine Rentenkommission ein, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll.

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir wollen den sozialen Berufen endlich den Stellenwert geben, den sie verdienen. Das heißt vor allem bessere Bezahlung, mehr Mitsprache und bessere Aufstiegsmöglichkeiten. Zudem werden wir dafür sorgen, dass sich die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern verringert. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag Soziales ist aus unserer Sicht dringend notwendig. Eine faire Entlohnung führt auch zu höheren Renten. Mit der grünen Garantierente schützen wir zudem alte Menschen besser vor Armut.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns für mehr Transparenz und für die Vereinfachung bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen ein. Aktuell gibt es viele verschiedene Sozialleistungen mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen. Diese Leistungen sind oft nicht ausreichend aufeinander und mit dem Steuersystem abgestimmt. Wem welche Leistungen zustehen, ist für die Betroffenen und auch für die Verwaltung oft nicht klar. Das System ist schwer durchschaubar und bestraft sogar teilweise die Arbeitsaufnahme. Beispielweise, wenn durch den Wegfall einer ergänzenden Sozialleistung am Ende trotz Arbeit weniger Geld übrigbleibt. Wir Freie Demokraten setzen uns deshalb für die Einführung eines liberalen Bürgergeldes ein. Dabei werden steuerfinanzierte Sozialleistungen, wie beispielsweise die Regelleistung und die Unterkunftskosten des Arbeitslosengelds II, die Grundsicherung im Alter, die Sozialhilfe zum Lebensunterhalt, der Kinderzuschlag und das Wohngeld, in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle zusammengefasst. Das liberale Bürgergeld macht es für alle Menschen, die auf die Hilfe der Gesellschaft angewiesen sind, einfacher und würdevoller, Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn es lässt sie nicht länger als Bittsteller von Amt zu Amt rennen und sichert eine Grundunterstützung der Gesellschaft ab. Auch die Arbeitsaufnahme lohnt sich mehr, als das heute der Fall ist, denn selbstverdientes Einkommen soll nur prozentual und geringer als heute angerechnet werden.

DIE LINKE

Wir wollen eine trittfeste Leiter in die finanzielle Eigenständigkeit bauen: Gerade Menschen, die es am Arbeitsmarkt schwer haben, gelingt über eine Teilzeittätigkeit im Rahmen eines Mini- oder Midijobs oft der erste Schritt. Gerade für Menschen im heutigen Arbeitslosengeld II („Hartz IV-Aufstocker“), lohnt es sich jedoch kaum, mehr Stunden zu arbeiten und so mehr zu verdienen. Denn die Zuverdienst Regelungen sind demotivierend und werfen den Menschen Knüppel zwischen die Beine. Deshalb wollen wir diese in einem ersten Schritt reformieren. Es muss insbesondere attraktiver werden, vom Mini- in den Midijob zu wechseln und dort die Stundenzahl immer mehr auszuweiten. Das ist der zentrale gesetzgeberische Hebel beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit, den wir endlich ziehen müssen. Ziel ist, dass es sich wieder lohnt, Schritt für Schritt voranzukommen und irgendwann finanziell ganz auf eigenen Beinen zu stehen.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Das Renteneintrittsalter muss gesenkt und flexibler gestaltet werden. Altersarmut muss bekämpft werden, weshalb wir die Einführung einer Bürgerrente in Höhe von mind. 600,- Euro ab dem 65. Lebensjahr einführen wollen. Zudem befürworten wir die Erprobung und darauf folgende Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens, das sozial ausgerichtet, ökonomisch machbar und nachhaltig ist und eine dringende und sinnvolle Antwort auf kommende ökonomische Herausforderungen (Industrie 4.0, ethische Orientierung der Arbeit) darstellt.

 

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

Es ist eine unbestreitbare Tatsache, dass besonders in den Bereichen Pflege und Erziehung gerade auch die niedrigen Gehälter viele junge Menschen davon abhält, in diesen Bereichen ein Studium aufzunehmen oder eine Ausbildung zu machen.

Die niedrigen Gehälter haben geringere Rentenbeiträge und führen in der Folge dann auch zu einer geringen Rente.

Die ÖDP sieht es auch sehr kritisch, dass in den letzten Jahren der Niedriglohnsektor (450-Euro-Jobs; Leiharbeit; Teilzeitbeschäftigung) stark zugenommen hat. Besonders die in diesem Lohnsegment beschäftigten Menschen werden sicherlich von Armut im Alter betroffen und somit auf Hilfe des Staates angewiesen sein. Die deutliche größte Gruppe hiervon sind Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen Lücken in der Erwerbsbiografie haben (z.B. durch Kindererziehungszeiten; Pflege von Angehörigen). Die familiäre Fürsorgearbeit in Erziehung und Pflege muss der außerhäuslichen Erwerbsarbeit durch ein sozialabgabenpflichtiges Erziehungs- und Pflegegehalt gleichgestellt werden. Darüber hinaus fordert die ÖDP einen Mindestlohn von 12 Euro.

Die ÖDP ist der Meinung, dass jahrzehntelange Arbeitsleistung auch garantieren muss, im Alter ohne finanzielle Sorgen leben zu können.

Wir brauchen vordringlich für Personen, die über kein eigenes Einkommen verfügen können, ein ausreichendes Grundeinkommen. Dazu zählen für uns u.a. Kinder, Rentnerinnen / Rentner und Erwerbsunfähige. Solange das Erziehungs- und Pflegegehalt nicht verwirklicht ist, gehören auch Erziehende und Pflegende dazu.

Bei der Finanzierung des Sozialbereiches sollte überlegt werden, alle arbeitenden Menschen zu beteiligen. Ein Weg wäre, dass, wie z.B. in der Schweiz, auch Beamte und Selbständige in gemeinsame Sozialkassen einzahlen. Auch dies fordert die ÖDP in ihrem Bundespolitischen Programm.

Bayernpartei

Die Bayerpartei befürwortet einen Mindestlohn, allerdings keinen bundeseinheitlichen, sondern regional gestaffelt. Damit soll gewährleistet werden, dass auch Arbeitnehmer in tendenziell teureren Ballungsgebieten ein menschenwürdiges Auskommen haben. Die Bayernpartei befürwortet zudem eine steuerfinanzierte Grundrente. Diese kann natürlich mit Eigenbeiträgen aufgestockt werden, so dass jemand, der gearbeitet hat, immer mehr haben wird, als nur diese Grundrente. Ein bedingungsloses Grundeinkommen als solches lehnen wir ab.

 

 

SPD

Ein zentrales Ziel unserer Alterssicherungspolitik ist die Sicherung des jahrzehntelang erarbeiteten und verdienten Lebensstandards im Rentenalter. In einem ersten Schritt wird das weitere Absinken des Niveaus der gesetzlichen Rente umgehend gestoppt und bis 2030 mindestens auf dem heutigen Niveau stabilisiert. Wir sichern die verlässliche gesetzliche Rente als Fundament für die Sicherung des Lebensstandards im Alter.

Mit der Solidarrente wollen wir ein Alterseinkommen für langjährig Beschäftigte gewährleisten, das zehn Prozent über dem durchschnittlichen Grundsicherungsanspruch am Wohnort liegt. Regional unterschiedliche Wohnkosten werden so berücksichtigt.

Wer 35 Jahre oder länger Beiträge gezahlt hat und/oder Zeiten für Kindererziehung und Pflege angerechnet bekommt, soll Anspruch auf eine gesetzliche Solidarrente haben, sofern keine ausreichende Anzahl an Entgeltpunkten und kein umfangreiches sonstiges Einkommen im Haushalt vorhanden ist.

Die SPD lehnt ein bedingungsloses Grundeinkommen ab. Im Grundsatzprogramm hat sich die SPD zur Erwerbsarbeit als Schlüssel für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bekannt. Dazu gehört vor allem auch, seinen Lebensunterhalt selbst durch die eigene Leistungsfähigkeit zu erarbeiten. In diesem Sinne gibt Arbeit Lebenssinn und ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben. Wichtig ist deshalb, dass Arbeit gerecht entlohnt wird, soziale Sicherung ermöglicht, Anerkennung bietet, nicht krankmacht, erworbene Qualifikation nutzt, demokratische Teilhabe garantiert und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht.

Ein BGE entwertet die Leistung der arbeitenden Menschen und damit auch ihre Lebensleistung, weil die soziale Sicherung nicht mehr Ergebnis des eigenen Arbeitens ist. Die Teilhabe am Erwerbsleben wird erschwert – das bedingungslose Grundeinkommen wirkt ausgrenzend.

Wir halten an der solidarischen und paritätischen Finanzierung der Sozialversicherungen fest und wollen sie stärken, etwa durch die Stärkung der guten und gut bezahlten Beschäftigung und die Ausweitung des Versichertenkreises.

 

 


 

4. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist der Fachkräftemangel in Pflege und Erziehungsdienst eingetreten. Welche Ideen, Perspektiven, Möglichkeiten haben Sie, um dem entgegenzutreten?

CDU / CSU

Unsere Pflegekräfte setzen sich im Krankenhaus, bei Pflegediensten und in Pflegeeinrichtungen tagtäglich unermüdlich für andere ein. Dafür haben sie Anerkennung, vor allem aber gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung verdient. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass mehr Pflegefachpersonal in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eingestellt werden kann, die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen nahezu verdoppelt wurde, unnötige Bürokratie abgebaut und die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif gestärkt wird. Wir haben für Pflegebedürftige und Patienten, für ihre Angehörigen und unsere Pflegekräfte einen Kraftakt zur Stärkung der Pflege in unserem Land gestemmt. Diesen Weg setzen wir mit der Modernisierung der Pflegeausbildung, der Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens für die Altenpflege und von Personaluntergrenzen im Krankenhausbereich fort.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wir wollen ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg bringen. Dazu gehören ein Sofortprogramm für mehr Pflegestellen in Krankenhäusern und verbindliche Regelungen, wie viel Personal für wie viele Menschen in Pflege und Kitas zuständig ist. Wir setzen uns bei den Tarifpartnern für einen „Tarifvertrag Soziales“ ein, der für faire Löhne sorgt. Außerdem wollen wir Beschäftigten bessere Mitspracherechte über Arbeitszeiten und -bedingungen einräumen und ihnen (Weiter) Qualifizierung erleichtern.

FDP

Wir Freie Demokraten wollen dem Fachkräfte­mangel vor allem durch die Steigerung der Attraktivität der diversen Gesundheitsberufe ent­gegenwirken. Dies kann, neben einer noch stärkeren Anerkennung der guten Arbeit, durch finanzielle Anreize und durch Entlastung von Büro­kratie geschehen, damit für die Zuwendung zum Menschen wieder ausreichend Zeit zur Ver­fügung steht. Um die At­traktivität dieser Berufe gerade bei jungen Men­schen zu steigern, setzen wir auf Qualität der Aus­bildungswege und bes­sere Aufstiegschancen. Zudem wollen wir fami­lienfreundliche Arbeits­zeitmodelle fördern. Auch die Anwerbung ausländischer Fachkräfte ist ein weiterer Baustein, der aber alleine nicht ausreichen wird, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Trotz for­cierter Anwerbeversu­che, Bewerbungsporta­len und Informations­ständen auf Berufsmes­sen, zeigt sich, dass die Länder ihre Pflegefach­kräfte selbst benötigen. Auch andere "weiche" Faktoren können hilf­reich sein. So sprechen wir uns für eine Gesund­heitsförderung am Ar­beitsplatz aus. Gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Voraus­setzung für den Erfolg von privaten und öffent­lichen Arbeitgebern und ein Zeichen von verant­wortlichem und unter­nehmerischem Handeln. Wir Freie Demokraten setzen uns weiterhin für eine bessere Bezahlung und Ausbildung des Kita-Personals ein. Kitas sind frühkindliche Bildungseinrichtungen, sie sollen unsere Kinder fördern und nicht nur aufbewah­ren und betreuen – das Motto „sicher, sauber, satt“ ist zu anspruchslos. Stattdessen sollen auch Sport- und Musikange­bote sowie Ergotherapie in den Kitabetrieb inte­griert werden. Dafür sind Fachkräfte nötig, die zur Anregung und Entwick­lung von Kindern ausge­bildet sind, die deren Probleme erkennen und Talente fördern. Für diese wichtige Aufgabe müssen Erzieherinnen und Erzieher entspre­chend qualifiziert sein und sollten dafür auch angemessen bezahlt werden.

DIE LINKE

Aus dem Fachkräftemangel ist längst ein Pflegenotstand geworden. Mit großer Sorge beobachtet DIE LINKE auch den sich verschärfenden Fachkräftemangel im Erziehungsbereich, durch den der Kitaausbau derzeit gebremst wird. Hier hat die Bundesregierung die anstehenden Aufgaben verschlafen. Gute Kinderbetreuung und Frühförderung erfordern qualitativ gut ausgebildete Fachkräfte. DIE LINKE lehnt die zahlreich aus dem Boden sprießenden Schmalspurausbildungen z.B. zum/zur Hilfserzieher/-in oder Fachkraft Mittagsbetreuung ab. Der derzeit bestehende Mangel an Fachkräften kann nach unserer Meinung

1. Durch die Erklärung des Berufsfeldes zu einem Mangelberuf (bessere Fördermöglichkeiten in der Ausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit),

2. Durch bessere Arbeitsbedingungen inkl. besserer Entlohnung in den Kitas und

3. Durch Rückkehrprogramme deutlich reduziert werden. Durch die Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen sind das Tarifsystem und die Gewerkschaften zu stärken. Zu dem brauchen wir ein Kitaqualitätsgesetz und eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten des Kitabetriebs. Auf dieser Basis wird das Berufsfeld wesentlich attraktiver und lassen sich die Arbeitsbedingungen, die Entlohnung und der Fachkräftemangel perspektivisch beheben.

Auch der Pflegeberuf muss attraktiv werden. DIE LINKE fordert 100.000 Pflegekräfte zusätzlich in den Krankenhäusern und 40.000 Altenpflegekräfte mehr. Das beginnt bei einer guten, gebührenfreien Ausbildung. Unser Konzept ist die integrierte Pflegeausbildung. Nach zwei gemeinsamen Ausbildungsjahren folgt ein drittes Spezialisierungsjahr. Das ist besonders wichtig für eine teilhabeorientierte Altenpflege. Hochwertig ausbilden heißt für uns auch Schulgeldfreiheit, ausreichend Zeit für die Praxisanleitung, eine gute Ausbildungsvergütung und betriebliche Mitbestimmung über Ausbildungsbedingungen. Der Abschluss soll die unmittelbare Berufsfähigkeit ohne aufwändige Nachqualifikation sichern. Wir wollen gebührenfreie Fort- und Weiterbildung während der Berufstätigkeit. Auch die akademische Pflegeausbildung soll Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. DIE LINKE will Sofortmaßnahmen für eine Mindestpersonalbesetzung in Krankenhäusern sowie in den Pflegeeinrichtungen, noch bevor das wissenschaftliche Personalbemessungsverfahren 2020 vorliegt. Wir wollen eine schnelle, verbindliche gesetzliche Umsetzung dieses Verfahrens. Der Betreuungsschlüssel muss sich an der Wahrung von Selbständigkeit und Teilhabe der Menschen mit Pflegebedarf sowie an bundesweit verbindlichen Qualitätsstandards ausrichten. Dazu gehört auch, Vor- und Nachbereitungszeiten, Fortbildung und Krankheit auf den Betreuungsschlüssel anzurechnen. Zusätzliche gesetzliche Aufgaben, wie die Palliativ- und Hospizversorgung, begründen auch einen zusätzlichen Personalanspruch in den Pflegesatzverhandlungen sowie eine sichere Vergütung. Wir wollen mehr qualifizierte Betreuungskräfte mit einem höheren Pflegemindestlohn.

Wir wollen die Arbeitsbedingungen spürbar verbessern. DIE LINKE streitet generell für ein umfassendes Recht auf Weiterbildung und gebührenfreie Fort- und Weiterbildungen auch in der Pflege. Wir wollen einen Rechtsanspruch, für Weiterbildung Arbeitszeit zu reduzieren oder zeitlich begrenzt auszusetzen. Diese Bildungsteilzeit soll für Rentenansprüche und Arbeitslosengeld I stärker berücksichtigt werden. Zu gesundheitsfördernden Arbeitsbedingungen gehört auch eine Arbeitsschutzverordnung zu psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Für ein betriebliches Gesundheitsmanagement und bessere Rehabilitationsangebote für Pflegekräfte werden wir uns ebenfalls einsetzen. Wir streiten für eine Anti-Stress-Verordnung und ein individuelles Vetorecht gegen Überlastung. Betriebs- und Personalräte sollen umfassend mitbestimmen können über Personaleinsatz, Zielvorgaben und Arbeitsplanung. Wir wollen eine gesetzliche Wochenhöchst-arbeitszeit von 40 Stunden und weniger erlaubte Ausnahmen. Atypische und besonders belastende Arbeitszeiten sollen durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen werden. Den Mindesturlaubsanspruch im Bundesurlaubsgesetz wollen wir schrittweise von 24 auf 30 Werktage anheben. Gut bezahlte Pflegekräfte, die nach einer hochwertigen Ausbildung gut und zufrieden arbeiten können, flüchten nicht in andere Branchen.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Die Pflege älterer Menschen soll verbessert werden durch Anhebung der Regelsätze um 10 % bei hohen Pflegekosten und durch die Einführung der Bürgerrente. Arbeitsbedingungen in Alten- und Pflegeheimen müssen sich verbessern, auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Wir möchten die Einstellung von mehr Personal und bessere Bezahlung in Pflegeberufen erreichen.

Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

Der Fachkräftemangel in den Bereichen Pflege und Erziehungsdienst ist seit vielen Jahren vorhanden. Die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene haben hier schon vor Jahren versäumt, die Weichen richtig zu stellen. Bereich Pflege:

Die Daten, die aus dem Bereich der Demografie seit Jahren vorliegen, haben schon vor etlichen Jahren dargelegt, dass die Bevölkerungspyramide ein immer größeres Ungleichgewicht zeigt und dieses Ungleichgewicht weiter zunehmen wird. Die Menschen werden immer älter und bleiben dabei oft bis ins hohe Alter körperlich fit. Gleichzeitig erhöht sich die Zahl von Menschen, die unter Demenz/Alzheimer leiden oder im hohen Alter auf häusliche Pflege oder auf einen Platz im Alters-/Pflegeheim angewiesen sind. Auf diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass für die Berufe im Bereich Pflege so wenig geworben wurde bzw. wird. Auch die Bezahlung in diesem Arbeitsbereich entspricht nach Meinung der ÖDP nicht dem Wert, den Beschäftigte für die ganze Gesellschaft leisten. Nach Meinung der ÖDP ist es notwendig, - die gesellschaftliche Anerkennung für die in der Pflege geleistete Arbeit deutlich zu erhöhen, auch durch eine bessere Entlohnung der Beschäftigten, - die Zahl der Ausbildungsstellen im Bereich Pflege deutlich zu erhöhen, - die Pflegekräfte von vielen bürokratischen Hürden zu entlasten und hierdurch zu erreichen, dass die Arbeit am Menschen wieder mehr in den Blick gerät, - die Bewertung der Arbeit in den Alters-/Pflegeheimen so zu verändern, dass die Qualität der Betreuung einen deutlich höheren Stellenwert erhält als das Ausfüllen von Statistik- und/oder Meldebögen. Bereich Erziehungsdienst:

a) Kinderbetreuung in Kita und Hort Im Bereich Erziehungsdienst sind die Verantwortlichen seit vielen Jahren davon ausgegangen, dass die Zahl der Kinder in Kindergärten und Schulen (teils) deutlich abnehmen wird. Diese Annahmen haben sich – nicht zuletzt auch wegen des Zuzuges von Flüchtlingen seit 2015 – nicht erfüllt.

Zugleich hatte der inzwischen in allen Bundesländern geltende Rechtsanspruch (Regelung durch ein Bundesgesetz) auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres eine unerwartet hohe Zahl von Anmeldungen zur Folge. Die Zahl der benötigten Einrichtungen reichte hierfür – auch weil bauliche Änderungen durch die Betreuung von Einjährigen notwendig wurden – bei weitem nicht aus. Die Kommunen müssen in einem Kraftakt den Bau von neuen Betreuungseinrichtungen forcieren, was viele Kommunen sowohl finanziell als auch organisatorisch überfordert. Ebenso fehlt bis heute das erforderliche Betreuungspersonal, weil auch hier – wie bei der Pflege – versäumt wurde, die Zahl der Ausbildungsstellen dem zu erwartenden Bedarf anzupassen. Problematisch ist die Situation auch deshalb, weil gleichzeitig die Anforderungen an die Qualität der Ausbildung erhöht und die Ausbildungszeit verlängert wurde.

Nach Meinung der ÖDP ist es notwendig, - die Zahl der Ausbildungsplätze deutlich zu erhöhen, - auch hier – wie im Pflegebereich – die Anerkennung für die Arbeitsleistung der Mitarbeitenden auch durch eine bessere Vergütung zu zeigen, - die Statistik- und Listenabfragen der kommunalen Ämter und der Landesbehörden deutlich zu begrenzen, um der pädagogischen Arbeit mit und am Kind wieder mehr Raum zu lassen, - die familiäre Fürsorgearbeit in Erziehung und Pflege muss der außerhäuslichen Erwerbsarbeit gleichgestellt werden durch ein sozialabgabenpflichtiges Erziehungs- und Pflegegehalt (siehe auch oben).

b) Schule Im Bereich der Schulen haben die zuständigen Landesbehörden versäumt, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, um die „demografische Delle“ beim Lehrpersonal auszugleichen. Seit Jahren ist es so, dass in einigen Sachfächern (NaWi incl. Mathe/Physik) eklatante Nachwuchsprobleme bestehen. Häufig behelfen sich die Schulleitungen damit, dass die Unterrichtsversorgung durch studentische Kräfte oder sogenannte PES-Kräfte und/oder „Seiteneinsteiger“ aus der Wirtschaft abgedeckt wird. Der Qualität des Unterrichts ist dies nicht immer förderlich.

Nach Meinung der ÖDP ist es notwendig, - das Interesse für den Lehrerberuf und insbesondere die „Mangelfächer“ (s.o.) dadurch zu erhöhen, dass man den Studierenden eine sichere Zukunftsperspektive bietet, - den Anfängers im Lehrerberuf dauerhafte und längerfristige Verträge zu geben, die auch für die Sommerferienzeit gelten müssen, - den Praxisbezug des Pädagogikstudiums durch mehr Praktika in der Studienzeit zu erhöhen.

Bayernpartei

Die Bayernpartei befürwortet die Weiterentwicklung einer professionellen Pflege mit einem ihr entsprechenden gesellschaftlichen Status. Zur Entlastung der professionellen Leistungserbringer wird eine 1jährige soziale Dienstpflicht für alle über 18-Jährigen vorgesehen. Diese dient dem Kompetenzerwerb und wird durch fachliche Schulungen sowie eine Aufwandsentschädigung mit Rentenversicherungsbeiträgen vergütet. Zur Finanzierung von Pflege werden auch Steuermittel herangezogen werden müssen, da es sich bei Pflege um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.


 SPD

Aufgrund der demografischen Entwicklung wächst der Fachkräftebedarf in den Sozial- und Gesundheitsberufen – aber auch in anderen Bereichen. Es herrscht heute bereits ein Wettbewerb um Auszubildende und teilweise Fachkräftemangel.

Auch deshalb wollen wir die Attraktivität und den besonderen Wert der Sozial- und Gesundheitsberufe finanziell und durch gute Arbeitsbedingungen, aber auch durch gute Öffentlichkeitsarbeit steigern, aktiv für sie werben und dabei unterschiedliche Zielgruppen ansprechen.

Der Wert der Arbeit in den Sozial- und Gesundheitsberufen muss sich auch in der Bezahlung widerspiegeln. Zu oft wird Kosten und Wettbewerbsdruck auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen. Das ist nicht gerecht. Ein Mindestlohn wie in der Pflege ist wichtig, aber es ist noch kein guter Lohn. Deshalb brauchen wir einen Branchendialogund einen Pakt für anständige Löhne, mehr Tarifbindung, mehr allgemeinverbindliche Tarifverträge und am Ende einen Branchentarifvertrag Soziales.

Wir werden die aktuellen Arbeitsbedingungen von Pflegehilfskräften und –fachkräften diskutieren und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Attraktivität des Pflegeberufes erarbeiten. Wir brauchen bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege und einen leichteren Zugang zu Ausbildung und Studium. Das Pflegeberufegesetz ist dazu ein wichtiger Beitrag. Eine gute und sichere Versorgung für Patientinnen und Patienten gibt es nur mit ausreichend Personal. Altenpflegerinnen und Altenpfleger und Beschäftigte in der Pflege leisten eine anspruchsvolle und schwere Arbeit, die besser anerkannt werden muss. Wir werden ein Sofortprogramm für mehr Personal in der Altenpflege umsetzen, um kurzfristig Entlastung für die Beschäftigten zu schaffen.

 

 

5. Warum verdienen Menschen, die mit Geld arbeiten mehr als Beschäftigte, die am Menschen arbeiten?

 

CDU / CSU

Zwischen den beiden genannten Bereichen ist diese Abgrenzung nicht immer für alle Erwerbstätigen so klar zu ziehen. Auch ist die die Aussage nicht in allen Fällen richtig – ist doch der Verdienst eines Radiologen in der Regel deutlich höher als der eines Bankangestellten. Dennoch ist es in der Tat so, dass die Durchschnittsverdienste im Banken und Versicherungsbereich höher sind als in den Bereichen Gesundheit und Soziales oder auch Erziehung und Unterricht. In der Regel werden die Löhne und Gehälter in den unterschiedlichen Bereichen durch die Tarifpartner festgelegt, die sich an verschiedenen Kriterien orientieren, wie etwa spezifischer Qualifikation, aber auch dem Angebot und Nachfrage. In diesen Prozess wollen sich CDU und CSU – abgesehen von der Rahmensetzung, dass eine Kommission der Tarifpartner einen Mindestlohn festlegt – grundsätzlich nicht einmischen. Wir sehen aber die große Bedeutung der „Tätigkeiten am Menschen“ – etwa im Bereich Pflege und Bildung. Mit den Pflegestärkungsgesetzen der letzten Jahre stehen jährlich nunmehr insgesamt 5 Mrd. Euro mehr für den Pflegebereich zur Verfügung. Auch im Bereich Bildung wird massiv investiert. Hier gab es von 2011 bis 2015 deutliche Ausgabensteigerungen: plus 37,3 Prozent für Kitas; plus 13,5 Prozent für Hochschulen, plus 7,2 Prozent für Schulen. Wir gehen davon aus, dass dies zumindest mittelbar dazu beitragen kann, auch die finanzielle Wertschätzung der dort Beschäftigten zu steigern. Im Bankbereich haben wir durch verschiedene Regelungen in den letzten Jahren den Zusammenhang zwischen Entscheidungsverantwortung und Haftung gestärkt. So muss die Branche selbst stärker für ihre möglichen Misserfolge einstehen als bisher. Auf diesen Pfaden wollen wir weiter gehen und begrüßen die Entwicklung, dass z. B. in den letzten beiden Jahren die Bezahlung in den Bereichen Gesundheit und Soziales aber auch Erziehung und Unterricht stärker stieg als im Banken- und Versicherungsbereich.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Bezahlung in sozialen Berufen passt nicht zu der Bedeutung der Arbeit. Hier wirken alte Vorstellungen fort, dass Pflege und Kinderbetreuung von den Frauen in den Familien „mit“ gemacht wurde - aus Liebe und unbezahlt. Das muss sich ändern. Deshalb wollen wir die sozialen Berufe aufwerten und wie in der Antwort auf Frage 4 beschrieben für mehr Personal, eine bessere Bezahlung und mehr Mitsprache- und Aufstiegsmöglichkeiten sorgen.

FDP

Die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland setzt voraus, dass sich die Preise auf dem Markt frei bilden und nicht von der Politik vorgeschrieben werden. Das bedeutet auch, dass Löhne und Gehälter frei bestimmt werden können. Dennoch wollen wir uns dafür stark machen, dass gerade Pflegerinnen und Pfleger, Erzieherinnen und Erzieher sowie Hebammen mehr verdienen. Diese Berufsgruppen leisten täglich einen erheblichen und anspruchsvollen Beitrag zum Funktionieren unserer Gesellschaft. Daher müssen sie dementsprechend auch anerkannt und vergütet werden. Hier geht es uns um Prioritätensetzung, aber auch bessere Strukturen im Bildungs- und Gesundheitsbereich.

DIE LINKE

Das hat viele Gründe. In erster Linie hängt es unseres Erachtens damit zusammen, dass soziale Berufe meist entweder Steuer oder beitragsfinanziert sind. Auf sie besteht daher ein großer finanzieller Druck, wenn das politische Ziel der Ausgabenvermeidung um jeden Preis eingehalten werden soll.

Ein weiterer Grund ist, dass dies oftmals traditionell weibliche Berufe sind. Diese Berufe, die früher nur als Zubrot für die Familie dienten, haben daher ein für heutige Verhältnisse zu geringes Lohnniveau. Auch deshalb müssen wir hier umsteuern.

Der dritte Grund schließt an den zweiten an: Für viele der früheren Zubrot-Arbeitsplätze war und ist teils noch das Ausbildungsniveau formell niedriger, also Ausbildung statt Studium. Auch das trägt dazu bei, dass die Löhne niedriger sind, als in anderen Bereichen.

DIE LINKE hält es für falsch, Menschen, die mit Menschen arbeiten, zu gering zu entlohnen. Denn diese Berufe und die darin arbeitenden Menschen leisten einen großen Beitrag für unser Gemeinwesen, sei es in der Kitas, in Pflegeheimen, in Krankenhäusern, in der Schule, in Arztpraxen, auf der Straße oder wo auch immer. Daher wollen wir sie stärken.

Partei Mensch Umwelt Tierschutz

1. Weil das Soziale bei der “sozialen Marktwirtschaft” in unserem Land leider immer weiter reduziert wurde, insb. unter den beiden großen Parteien, von denen die eine dreister Weise von sich behauptet, sozial zu sein und die andere so tut, als sei sie christlich. Der neoliberalen Lobbypolitik dieser beiden Parteien muss dringend ein Ende bereitet werden. Statt einer Politik, die nur der Profitmaximierung der Großkonzerne und Banken dient, brauchen wir dringend wieder eine Politik für die Menschen, die Tiere und die Umwelt in unserem Land und weltweit. Dafür treten wir an.

Bayernpartei

Dies ist eine sehr philosophische Frage. Allerdings kann man durchaus konstatieren, dass man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass die Wertmaßstäbe in unserer Gesellschaft verrutscht sind bzw. noch weiter verrutschen.

 

 

SPD

Die Lohnentwicklung der Sozial- und Gesundheitsberufe muss gerecht sein. Sie kann nicht an steigende Arbeitsproduktivität und Wertschöpfung wie in industriellen Bereichen gekoppelt werden. Der Fokus ist auf eine höhere Wertigkeit für Tätigkeiten im Umgang mit Menschen zu legen. Denn diese Verantwortung zählt! Soziale Berufe sind sinnstiftend, zukunftssicher und wichtig für den Zusammenhalt und den sozialen Charakter unserer Gesellschaft. Wir können die Sozial- und Gesundheitsberufe finanziell attraktiver machen und den Fachkräftebedarf nachhaltig sichern, wenn die Arbeit mit Menschen entsprechend ihrer Tätigkeitsmerkmale höher vergütet wird.

 

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Angefragt: ohne Antwort bis zum 08-09-2017

  • PDV Partei der Vernunft

  • Piratenpartei

  • Die Partei (Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative)

  • Volksabstimmung

  • MLPD marxistisch-Leninistische Partei Deutschland

  • Liberal-Konservative Reformer (LKR)

  • Bündnis C

    vielen Dank für Ihre Anfrage zur Bundestagswahl.

    Leider kam Ihr Schreiben zu kurzfristig, um die Fragen  zu beantworten.

  • Bündnis Grundeinkommen (BGE)

  • Deutsche Mitte Deutschlands

  • BIG Partei Deutschland

  • DIE REPUBLIKANER (REP)

  • FREIE WÄHLER

  • NPD

  • Alternative für Deutschland (AFD)

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Kontaktdaten der Kirchengewerkschaft