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Die Gehälter in der Diakonie steigen zum 1. Juli um 2,7 Prozent.

Die Gehälter in der Diakonie steigen zum 1. Juli um 2,7 Prozent. Dies hat der Schlichter der Lohnverhandlungen festgelegt, wie der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland am Mittwoch in Berlin mitteilte.

Die Gehaltserhöhung wird für rund 150.000 Diakoniebeschäftigte unmittelbar wirksam. Für weitere 350.000 Beschäftigte in Einrichtungen der evangelischen Wohlfahrt, deren Löhne auf regionaler Ebene verhandelt werden, hat er Signalwirkung.

Nach Angaben des Dienstgeberverbandes waren die Löhne und Gehälter bereits zum 1. August 2016 um 2,6 Prozent gestiegen. Diakoniebetriebe, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind, dürfen vom Tarifabschluss nach unten abweichen. Für die Altenhilfe, Rehabilitation und Jugendhilfe sieht der Schlichterspruch eine Erhöhung erst zum 1. September vor.

In Zukunft werden nicht mehr allein die Arbeitgeber Beiträge in die kirchliche Zusatzversorgung einzahlen. Der Schlichterspruch sieht für die Altersvorsorge eine Eigenbeteiligung der Mitarbeiter vor: Anteile, die über 4,5 Prozent des Beitrages liegen, sind nun jeweils zur Hälfte von Dienstgebern und Dienstnehmern zu tragen. Beim aktuellen Beitragsstand von 4,8 Prozent bedeutet dies eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten von derzeit 0,15 Prozent.

Der Schlichterspruch war notwendig geworden, weil sich die Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in der sogenannten Arbeitsrechtlichen Kommission in den monatelangen Verhandlungen nicht einigen konnten. (epd)

 

Die Geschichte dahinter:

Zum ersten Mal in der Geschichte der ARK-DD wurde ein Abschluss im Schlichtungsverfahren getätigt, bei dem die Arbeitnehmerseite nicht zugegen war, so dass die Stimme des Schlichters entscheidend war. Dabei kam ein Ergebnis heraus, dass die Arbeitgeber als gerade noch erträglich bis an die Schmerzgrenze und teilweise darüber hinaus bezeichnen. Als Arbeitnehmer wird man sagen müssen: Besser als nichts - aber!

In kurzen Worten:
es gibt 2,7% mehr Lohn frühestens ab dem 01.04.17 (durch DV, sonst 01.07.17) spätestens 01.09.17 (in der Altenpflege, Rehabilitation, Jugendhilfe, Ambulante Dienste und Beratungsstellen, durch DV auch drei Monate früher möglich)
Dafür beteiligen sich die Arbeitnehmer ab 01.07.17 an der Zusatzversorgung mit der Hälfte des 4,5% übersteigenden Beitragssatzes (derzeitiger Beitragssatz ist 4,8%, also Eigenbeteiligung: 0,15%)

Für die Ärzte werden die Tarifabschlüsse für kommunale Krankenhäuser übernommen, d.h. Erhöhung des Tabellenentgeltes um 2,3% ab 01.01.17 und 2,7% ab 01.09.17 und entsprechende Erhöhungen der Bereitschaftsdienstentgelte.

 

 


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